Um hier Schnellschüssen vorzubeugen möchte ich darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf zum 7. SGB III-ÄndG vom Bundestag in der Sitzung vom 25.01.2008 verabschiedet wurde, jedoch erst noch den Bundesrat durchlaufen muss. Insofern ist hier noch nichts In-Kraft getreten.
Dies ist schon richtig, aber
nicht unbedingt wichtig.
Es ist doch vorgesehen, dies
rückwirkend zum 1.1.2008 einzuführen.
Verdient also ab heute jemand 400, statt 355
wird sicher die rente nicht gleich gekürzt.
Es braucht ja auch eine gewisse vorlaufzeit bis grundsätzlich die rentenkasse von einer änderung erfährt.
MfG.
wissender,
ist dir die zusammensetzung des
bundesrates nicht bekannt???
da stellt sich deine frage nicht..
maurer
Das ist bekannt. Absolut amtlich ist die neue 400-Euro-Grenze erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Die von Ihnen erneut aufgeworfene Frage wurde hier schon erörtert. Die Zustimmung des Bundesrates gilt jedoch als ziemlich sicher.
Stelle man sich vor, alle betroffenen ALG-Bezieher hätten längst Rente beantragt, weil ... (siehe oben).
Danke für den Hinweis.
Da ich mich nur gelegentlich mit dem Thema beschäftige, war ich jetzt doch etwas verunsichert ob das Gesetz tatsächlich schon in Kraft getreten ist.
Cornelia