Hallo,
rückwirkend ab 1.1.2008 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenze auf 400,00 Euro angehoben. Für alle Rentner die das 65 Lebensjahr noch nicht vollendet haben gilt diese Hinzuverdienstgrenze.
2 Mal im Kalenderjahr darf diese Grenze bis zum Doppelten überschritten werden .