Anhörung bei der DRV wegen Aufhebung der LTA

von
Kluusla

Heute kam nun ein Schreiben von der DRV, wo diese Schreiben, das sie mir die LTA für die Zukunft aufheben.

Folgender Text dazu:

Zitat: " ... wir beabsichtigen, die Bescheide vom 27.12.2016, mit dem wir Ihnen Anspruch auf LTA anerkannt haben, für die Zukunft aufzuheben.

Begründung:
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist ein Bescheid für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt.
Die Bescheide über Ihre LTA sind durch eine wentliche Änderung in den Verhältnissen fehlerhaft geworden.
Mit Bescheid vom 23.08.17 wurde Ihnen rückwirkend ab dem 01.09.2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.05.2018 bewilligt.
damit sind die Bescheide über Ihre LTA nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die Zukunft aufzuheben.
Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 24 SGB X). Sofern Sie Einwände gegen die beabsichtigte Entscheidung haben, bitten wir Sie, uns diese innerhalb der nächsten 2 Wochen mitzuteilen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizufügen.
Dieses Schreiben dient legiglich Ihrer Anhörung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Ein Widerspruch ist daher gegenwärtig nicht zulässig. Erst nach dem Ende des Anhörungsverfahrens wird eine abschließende Entscheidung getroffen. "

Das war das eine Schreiben von der DRV wegen der LTA.

Dann hatte ich einen Antrag am 29.08.2017 auf Kostenübernahme für den Weiterbildungslehrgang gestellt im Rahmen der LTA.

Dafür kam auch heute der Ablehnungsbescheid, mit folgendem Text:

Zitat. " .... Ihren Antrag vom 29.08.2017 auf LTA (§ 33 SGB IX) in Form eines Fernlehrgangs zum Schweißtechniker kann nicht entsprochen werden.

Begründung:
Bei der Auswahl der LTA müssen wir entsprechend den gesetzlichen Bedingungen (§ 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX) u.a. Ihre gesundheitliche Eignung berücksichtigen.

Nach Aussage unseres Sozialmedizinischen Dienstes ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Zeit aufgehoben.
Mit Bescheid vom 23.08.2017 wurde Ihnen daher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.
Somit erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für LTA nach § 10 SGB VI nicht. "

Nun frage ich mich, warum hat man mich das alles machen lassen, sprich Kostenangebote, Assessment usw. Wenn man das schon alles wusste intern. Dann hätte mkan doch über den Reha-Fachberater sagen können, das ich eine EMR bekomme und dadurch nicht berechtigt bin eine LTA durchzuführen.

Andersrum, warum kann ich jetzt nicht wo ich zu Hause bin mit der vollen befristeten EMR eine Weiterbildung machen, in einem Fernlehrgang. Das haben mir doch alle Bestätigt und auch die Leute von dem BfW.

Ich werde erstmal gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.

Wie mache ich das mit der Anhörung, was muß ich da nun beachten?

Brauche mal Hilfe.

Gruß Kluusla

von
Kluusla

Ergänzend noch dazu. Habe auch eine volle befristete EMR.
Und dazu im Rahmen der LTA habe ich auch ein Assessment durchgeführt, mit positivem Ergebnis. Das soll ein Weiterbildungslehrgang sein in meiner Berufsbranche. Dazu war ich im BfW um zu testen, ob ich imstande bin diesen Weiterbildungslehrgang zutätigen. Das ist alles positiv ausgegangen für mich.

Nun dieses Schreiben von der DRV

Was kann ich jetzt machen? Und wie formuliere ich die Anhörung schriftlich oder reicht da auch das telefonisch.
Schriftlich wäre besser, oder?

Gruß Kluusla

von
VBR-Mann

Während dem Bezug einer EM-Rente werden keinerlei Rehaleistungen gewährt. Gegen die Anhörung können Sie keinen Widerspruch einlegen, Sie werden erstmal zu dem Sachverhalt angehört und haben Gelegenheit Stellung zu nehmen. Erst im Anschluss wird ein Bescheid erlassen. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen. Ich kann Ihnen aber schon jetzt sagen, dass die Aussicht auf Erfolg äußerst gering sind.
Erst wenn Ihre EM-Rente weggefallen ist können Sie wieder Rehaleistungen erhalten.

von
der anderen

Den Widerspruch und die Antwort zur Anhörung sollten Sie in jedem Fall schriftlich verfassen.

Zunächst sollten Sie aber überlegen, was Sie wirklich wollen und ob das -realistisch- möglich ist.
Da Sie eine Rente beantragt haben, sind Sie doch selbst davon ausgegangen, nicht mehr arbeiten zu können. Was hat sich danach an Ihrer gesundheitlichen Situation so massiv gebessert?

Gegen den Rentenbescheid können Sie natürlich auch Widerspruch einlegen, das halte ich persönlich aber für die schlechteste Option.

Alles Gute!

von
Schon wieder der

... schon wieder der Schweißfachmann der abnehmen soll...
Der Mann mit den 45 Namen. Echt nervig.

Experten-Antwort

Sie können sich innerhalb der angegeben Frist schriftlich zu der Anhörung zu äußern.

Erst nach der Anhörungsfrist und ggf. unter Berücksichtigung Ihrer Äußerung wird eine abschließende Entscheidung getroffen, welche Ihnen mittels eines Bescheides bekanntgegeben wird. Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch erheben.

Die von „der anderen“ vorgeschlagene vorsorgliche Einlegung eines Widerspruchs gegen den Rentenbescheid vom 23.08.2017 halten wir auch für sinnvoll.

Es wäre auch zweckmäßig, wenn Sie Ihren Rentenversicherungsträger zudem bitten, Sie anhand Ihrer Akte hinsichtlich dem Zusammenhang zwischen den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der vollen Erwerbsminderungsrente auf Zeit persönlich zu beraten.

von
KSC

Der User Kluusla ist doch längst ausberaten - die gleichen Fragen wurden doch von ihm (wahrscheinlich unter anderem Namen) schon mehrfach in den letzten Monaten hier im Forum gestellt. (Stichwort: der arme Mann hat Übergewicht und deshalb wird ihm der Kurs xy nicht finanziert)

Darüber hinaus gab es doch garantiert schon jede Menge Diskussion vor Ort mit Beratungsstelle und/oder Rehafachberater.

Und mit immer neuen Widersprüchen wird er letztlich die anstehenden Verfahren (Rente, LTA, und was weiß ich noch) nur verzögern.

RAT: er soll sich aufs Abnehmen konzentrieren und wenn er dann wieder in der Lage ist zu arbeiten und keine Rente mehr braucht, wird man mit ihm reden müssen welche Möglichkeiten der Arbeit es für ihn gibt.

Alternative: er absolviert gewünschte Lehrgänge auf eigene Kosten, die Zeit dafür sollte bei einem Rentner doch vorhanden sein.

von
Kluusla

Nun habe ich nochmals eine Nacht drüber geschlafen und auch nochmals nachgedacht. Ich werde in dieser Richtung erstmal nichts weiter unternehmen.
Da ich ja einer der Glücklichen bin, der eine EMR zugesprochen bekommen hat, zwar erstmal befristet. Aber das hat nicht jeder das Glück. Ich war gestern zu eintäuscht und etwas Sauer und zu überreagiert.
Wenn ich jetzt was in dieser Richtung unternehme, sprich Widerspruch und auch auf die Anhörung reagiere, könnte ich die EMR gefährden. Wenn ich Pech habe nimmt mir die DRV die LTA und die EMR wieder weck dadurch. Und wenn sich mein Gesundheitszustand nicht bessern sollte und ich muß einen Weiterbewilligungsantrag der EMR nach der befristeten Zeit stellen, kann es passieren, das mir die DRV dann Steine in den Weg legt. Und ich dann im Endeffekt nichts habe.
Wie heißt so schön das Sprichwort: " schlafende Hunde sollte man nicht wecken. "

Bin zu dem Schluß gekommen, entweder bis du Erwerbsgemindert oder Gesund.
Würde das jetzt schon machen mit der Weiterbildung, aber die EMR will ich dadurch nicht aufs Spiel setzten. Es ist so, wenn man schon solange zu Hause ist und man nichts zu tun hat und jetzt was beruflich machen könnte, fängt man an zu Grübeln. Auch das man dadurch zuviel berufliche Fachkenntnisse vergisst usw. Auch hatte man Hoffnung, man war zum RehaAssessment im BfW und dachte danach jetzt kannst loslegen. Zu dieser Zeit wusste ich von der vollen befristeten EMR noch nichts.Bestimmt die DRV schon, warum haben sie mich da den noch überhaupt hingeschickt. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch noch Krankgeschrieben. Und das Assessment ging positiv für mich aus und diese Empfahlen, das man diese Weiterbildung machen kann. Und ich gut motiviert gedacht, jetzt kannst du loslegen. Nun ca. 5 Wochen nach dem Assessment kam der Bewilligungsbescheid von der EMR und man wurde wieder ausgebremst. Nun da sind mir dann gestern die Emotionen etwas durchgegangen, weil ich erstmal sauer war. Hatte gedacht, als der Briefumschlag im Kasten lag, jetzt kommt endlich die Genehmigung zum Weiterbildungslehrgang. Aber nur die Ablehnung zu diesem Lehrgang und eine Anhörung, wegen der LTA das die aufgehoben werden soll.
Können Sie mich da verstehen, das ich erstmal sauer war.
Nun habe ich erstmal drüber geschlafen und nochmals durchdacht und zum Ergebnis gekommen, das ich erstmal das alles ruhen lasse und nichts in der Richtung unternehmen werde.
Werde zu der Anhörung nur schreiben, das ich dazu keine Einwände habe, nur das die LTA nach dem 31.12.2017 weitergeführt bzw. weiterbewilligt werden sollte.

Die LTA kann ich im nach herein immer noch mal beantragen. Oder dann zum 31.12.2017 einen Verlängerungsantrag stellen, das die LTA weitergeführt wird, ohne das ich diese jetzt erstmal in Anspruch nehme. Da die LTA am 27.12.16 genehmigt wurde und läuft jetzt erstmal bis zum 31.12.2017.

Mittlerweile habe ich das akzeptiert, das ich volle befristete EMR beziehe, habe mit mir lange zu kämpfen gehabt um das zu akzeptieren. und das ich jetzt erstmal in der Richtung Widerspruch und Anhörung alles Ruhen lasse. Irgendwann kann es passieren, das ich wieder Gesund werde und dann kann man über die ganze Sache nochmals reden und dann in Angriff nehmen. Glaube da würde mir dann die DRV auch helfen. Oder wie gesagt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht bessert dann einen Weiterbewilligungsantrag zur EMR stellt ohne das man dann Sanktionen von der DRV befürchten muß.

Kann man in dieser Sache auch einen Antrag auf Verlängerung der LTA beantragen bei der DRV stellen?

Gruß Kluusla

von
Groko

Zitiert von: Kluusla
Nun habe ich nochmals eine Nacht drüber geschlafen und auch nochmals nachgedacht. Ich werde in dieser Richtung erstmal nichts weiter unternehmen.
Da ich ja einer der Glücklichen bin, der eine EMR zugesprochen bekommen hat, zwar erstmal befristet. Aber das hat nicht jeder das Glück. Ich war gestern zu eintäuscht und etwas Sauer und zu überreagiert.
Wenn ich jetzt was in dieser Richtung unternehme, sprich Widerspruch und auch auf die Anhörung reagiere, könnte ich die EMR gefährden. Wenn ich Pech habe nimmt mir die DRV die LTA und die EMR wieder weck dadurch. Und wenn sich mein Gesundheitszustand nicht bessern sollte und ich muß einen Weiterbewilligungsantrag der EMR nach der befristeten Zeit stellen, kann es passieren, das mir die DRV dann Steine in den Weg legt. Und ich dann im Endeffekt nichts habe.
Wie heißt so schön das Sprichwort: " schlafende Hunde sollte man nicht wecken. "

Bin zu dem Schluß gekommen, entweder bis du Erwerbsgemindert oder Gesund.
Würde das jetzt schon machen mit der Weiterbildung, aber die EMR will ich dadurch nicht aufs Spiel setzten. Es ist so, wenn man schon solange zu Hause ist und man nichts zu tun hat und jetzt was beruflich machen könnte, fängt man an zu Grübeln. Auch das man dadurch zuviel berufliche Fachkenntnisse vergisst usw. Auch hatte man Hoffnung, man war zum RehaAssessment im BfW und dachte danach jetzt kannst loslegen. Zu dieser Zeit wusste ich von der vollen befristeten EMR noch nichts.Bestimmt die DRV schon, warum haben sie mich da den noch überhaupt hingeschickt. Zu diesem Zeitpunkt war ich auch noch Krankgeschrieben. Und das Assessment ging positiv für mich aus und diese Empfahlen, das man diese Weiterbildung machen kann. Und ich gut motiviert gedacht, jetzt kannst du loslegen. Nun ca. 5 Wochen nach dem Assessment kam der Bewilligungsbescheid von der EMR und man wurde wieder ausgebremst. Nun da sind mir dann gestern die Emotionen etwas durchgegangen, weil ich erstmal sauer war. Hatte gedacht, als der Briefumschlag im Kasten lag, jetzt kommt endlich die Genehmigung zum Weiterbildungslehrgang. Aber nur die Ablehnung zu diesem Lehrgang und eine Anhörung, wegen der LTA das die aufgehoben werden soll.
Können Sie mich da verstehen, das ich erstmal sauer war.
Nun habe ich erstmal drüber geschlafen und nochmals durchdacht und zum Ergebnis gekommen, das ich erstmal das alles ruhen lasse und nichts in der Richtung unternehmen werde.
Werde zu der Anhörung nur schreiben, das ich dazu keine Einwände habe, nur das die LTA nach dem 31.12.2017 weitergeführt bzw. weiterbewilligt werden sollte.

Die LTA kann ich im nach herein immer noch mal beantragen. Oder dann zum 31.12.2017 einen Verlängerungsantrag stellen, das die LTA weitergeführt wird, ohne das ich diese jetzt erstmal in Anspruch nehme. Da die LTA am 27.12.16 genehmigt wurde und läuft jetzt erstmal bis zum 31.12.2017.

Mittlerweile habe ich das akzeptiert, das ich volle befristete EMR beziehe, habe mit mir lange zu kämpfen gehabt um das zu akzeptieren. und das ich jetzt erstmal in der Richtung Widerspruch und Anhörung alles Ruhen lasse. Irgendwann kann es passieren, das ich wieder Gesund werde und dann kann man über die ganze Sache nochmals reden und dann in Angriff nehmen. Glaube da würde mir dann die DRV auch helfen. Oder wie gesagt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht bessert dann einen Weiterbewilligungsantrag zur EMR stellt ohne das man dann Sanktionen von der DRV befürchten muß.

Kann man in dieser Sache auch einen Antrag auf Verlängerung der LTA beantragen bei der DRV stellen?

Gruß Kluusla

Echt jetzt Du hast "Nachgedacht?

von
Kluusla

Ja, ich habe über die ganze Sache erstmal drüber geschlafen und nachgedacht. Ist nicht einfach das zu akzeptieren, wenn man so aus der Bahn geworfen wird und man seinen mal geliebten Beruf, wo ich mit viel Herzblut drangehangen habe so aufzugeben.
Aber ich musste doch selber innerlich eingestehen, das ich das nicht mehr machen darf und kann.
Gut wenn es mir dann irgendwann mal besser gehen sollte und ich kann und darf nochmals zurück ins Berufsleben, dann kann man das nochmals in Angriff nehmen mit LTA und Weiterbildung.
Halt jetzt geht es nicht, hatte da ganzschön zu kämpfen mit mir selber.
Auch war ich in der letzten Zeit ziemlich mental und emotional ganz schön angeschlagen und aufgelutscht. Wollte eben in der Zeit der EMR was beruflich machen, das ich das Fachwissen nicht vergesse usw. Wäre jetzt die beste Gelegenheit dazu. Bin zu Hause weiß nicht vor langer Weile nicht was ich machen soll, da hätte ich jetzt eine Aufgabe.

Aber nun gut, es geht halt nicht. Entweder EMR oder LTA. Ich habe mich nun, weil es gesundheitlich nicht anders geht, für EMR entschieden.
LTA kann ich zu jeder Zeit nachher wieder machen, wenn die Gesundheit das zu lässt und die DRV mitspielt.

Jetzt wittme ich mich der EMR und werde in der Sache Anhörung Aufhebung LTA und Widerspruch Weiterbildung erstmal alles ruhen lassen.

Gruß Kluusla

von
Groko

Zitiert von: Kluusla
Ja, ich habe über die ganze Sache erstmal drüber geschlafen und nachgedacht. Ist nicht einfach das zu akzeptieren, wenn man so aus der Bahn geworfen wird und man seinen mal geliebten Beruf, wo ich mit viel Herzblut drangehangen habe so aufzugeben.
Aber ich musste doch selber innerlich eingestehen, das ich das nicht mehr machen darf und kann.
Gut wenn es mir dann irgendwann mal besser gehen sollte und ich kann und darf nochmals zurück ins Berufsleben, dann kann man das nochmals in Angriff nehmen mit LTA und Weiterbildung.
Halt jetzt geht es nicht, hatte da ganzschön zu kämpfen mit mir selber.
Auch war ich in der letzten Zeit ziemlich mental und emotional ganz schön angeschlagen und aufgelutscht. Wollte eben in der Zeit der EMR was beruflich machen, das ich das Fachwissen nicht vergesse usw. Wäre jetzt die beste Gelegenheit dazu. Bin zu Hause weiß nicht vor langer Weile nicht was ich machen soll, da hätte ich jetzt eine Aufgabe.

Aber nun gut, es geht halt nicht. Entweder EMR oder LTA. Ich habe mich nun, weil es gesundheitlich nicht anders geht, für EMR entschieden.
LTA kann ich zu jeder Zeit nachher wieder machen, wenn die Gesundheit das zu lässt und die DRV mitspielt.

Jetzt wittme ich mich der EMR und werde in der Sache Anhörung Aufhebung LTA und Widerspruch Weiterbildung erstmal alles ruhen lassen.

Gruß Kluusla


Mach das Junge und gegen die Langeweile suchst Du Dir ein Hobby.
Alles Gute für Dich und denke nicht zu viel das bereitet nur Kopfschmerzen.

von
Kaum zu glauben

Ja, vielleicht auch mal ein Buch zur Abwechslung, eventuell einen Duden ??
Könnte nicht schaden.

von
groko

Zitiert von: Kaum zu glauben
Ja, vielleicht auch mal ein Buch zur Abwechslung, eventuell einen Duden ??
Könnte nicht schaden.

:-)))))))))))))))))))))))))))))))

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