Heute kam nun ein Schreiben von der DRV, wo diese Schreiben, das sie mir die LTA für die Zukunft aufheben.
Folgender Text dazu:
Zitat: " ... wir beabsichtigen, die Bescheide vom 27.12.2016, mit dem wir Ihnen Anspruch auf LTA anerkannt haben, für die Zukunft aufzuheben.
Begründung:
Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X ist ein Bescheid für die Zukunft aufzuheben, soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die bei seinem Erlass vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt.
Die Bescheide über Ihre LTA sind durch eine wentliche Änderung in den Verhältnissen fehlerhaft geworden.
Mit Bescheid vom 23.08.17 wurde Ihnen rückwirkend ab dem 01.09.2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum 31.05.2018 bewilligt.
damit sind die Bescheide über Ihre LTA nach § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X für die Zukunft aufzuheben.
Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (§ 24 SGB X). Sofern Sie Einwände gegen die beabsichtigte Entscheidung haben, bitten wir Sie, uns diese innerhalb der nächsten 2 Wochen mitzuteilen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise beizufügen.
Dieses Schreiben dient legiglich Ihrer Anhörung zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Ein Widerspruch ist daher gegenwärtig nicht zulässig. Erst nach dem Ende des Anhörungsverfahrens wird eine abschließende Entscheidung getroffen. "
Das war das eine Schreiben von der DRV wegen der LTA.
Dann hatte ich einen Antrag am 29.08.2017 auf Kostenübernahme für den Weiterbildungslehrgang gestellt im Rahmen der LTA.
Dafür kam auch heute der Ablehnungsbescheid, mit folgendem Text:
Zitat. " .... Ihren Antrag vom 29.08.2017 auf LTA (§ 33 SGB IX) in Form eines Fernlehrgangs zum Schweißtechniker kann nicht entsprochen werden.
Begründung:
Bei der Auswahl der LTA müssen wir entsprechend den gesetzlichen Bedingungen (§ 33 Abs. 4 Satz 1 SGB IX) u.a. Ihre gesundheitliche Eignung berücksichtigen.
Nach Aussage unseres Sozialmedizinischen Dienstes ist Ihre Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt zur Zeit aufgehoben.
Mit Bescheid vom 23.08.2017 wurde Ihnen daher eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt.
Somit erfüllen Sie die persönlichen Voraussetzungen für LTA nach § 10 SGB VI nicht. "
Nun frage ich mich, warum hat man mich das alles machen lassen, sprich Kostenangebote, Assessment usw. Wenn man das schon alles wusste intern. Dann hätte mkan doch über den Reha-Fachberater sagen können, das ich eine EMR bekomme und dadurch nicht berechtigt bin eine LTA durchzuführen.
Andersrum, warum kann ich jetzt nicht wo ich zu Hause bin mit der vollen befristeten EMR eine Weiterbildung machen, in einem Fernlehrgang. Das haben mir doch alle Bestätigt und auch die Leute von dem BfW.
Ich werde erstmal gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen.
Wie mache ich das mit der Anhörung, was muß ich da nun beachten?
Brauche mal Hilfe.
Gruß Kluusla