Ich habe eine Frage zum oben genannten Thema.
Mein Papa war schwer depressiv und bekam daraufhin Erwerbsunfähigkeitsrente. Zur Ablenkung von seiner Krankheit, arbeitete er für ein befreundetes Paar als Hausmeister (sie haben mehrere Mehrfamilienhäuser). Im Februar dieses Jahres beging er Suizid.
Nun bekamen wir ein Schreiben von der Rentenversicherungsanstalt, dass er wohl für den Zeitraum März 05 bis Januar 07 die Hinzuverdienstgrenze überschritten hat und wir knapp 6.000 Euro Rente zurückzahlen müssen. Die RV schreibt unter anderem "Die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit würde somit in dieser Zeit nur in Höhe der Rente wegen Berufsunfähigkeit zustehen ..."
Was sollen wir nun tun? Können wir hier Einspruch einlegen und wenn ja - wie schreibt man sowas?
Ich hab keine Ahnung, wie wir das zahlen sollen. Ich selber und mein Mann haben erst im Januar unser neu gebautes Haus bezogen und haben einen hohen Kredit zu tilgen. Meine Mama bekommt selber nur EU-Rente, seit ihr ein Hirntumor entfernt wurde und sie ist froh, wenn sie damit jeden Monat über die Runden kommt.
Haben wir eine Chance, dieser Forderung auszukommen?
Vielen Dank für jeden Rat.