Den Ausführungen der Diskussionsteilnehmer sind schon eine Menge Anregungen und Tipps zu entnehmen.
Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der am nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen und Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch vorzutragen. Der Sachverhalt würde aufgenommen und der Sachbearbeitung zur Entscheidung zugeleitet werden.
Sofern Sie für Ihre Mutter das Gespräch führen möchten, bräuchten Sie eine Vollmacht. Es wür-de sich jedoch anbieten gemeinsam zu dem Termin zu kommen.
Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird - sofern Sie die Anhörung wahrgenommen haben unter Beachtung Ihrer Ausführungen - ein Bescheid erteilt. Sind Sie mit dem anschließenden Inhalt des Bescheides nicht einverstanden könnten sie fristwahrend Widerspruch einlegen und nach einer Rechtsberatung die Begründung nachreichen.