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Experten-Antwort

Anhörung Teilhabe am Arbeitsleben

von M. M.25.05.2017 | 21:57
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7 Antworten

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Hallo guten Abend! Ich war vor ein paar Monaten in einer med. REHA, hatte selber Antrag gestellt. Bin arbeitsunfähig seit Sommer letzten Jahres. Bin weiter arbeitsunfähig entlassen worden, auf dem allgem. Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig, in meinem Beruf unter 3 Std., also berufsunfähig (vor 1961 geb.). Jetzt kriege ich von der KK ein Schreiben, Teilhabe am Arbeitsleben (nach Aktenlage entschieden nehme ich an) wollen sie mich drauf vorbereiten, dass ich das beantragen muss. Ich soll jetzt angehört werden und habe eine Frist von 2 Wochen dafür bekommen. (Ist wohl ein Verwaltungsakt, nehme an, die KK das KG für mich streichen. Nun meine Fragen. Wie sieht das aus: Da ich 59 bin, wird der Antrag doch sicher in einen Rentenantrag umgedeutet werden von der DRV (wurde vor14 Jahren schon mal umgeschult, ohne Erfolg auf dem Arbeitsmarkt keinen Job gekriegt, also weiter in meinem Beruf geackert). Nun zweite Frage: mein Zustand hat sich sehr verschlechtert, so dass ich kaum noch den Alltag schaffe. Bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Es war geplant, dass ich in den nächsten Wochen noch 2 weitere Fachärzte konsultiere, da im Rehabericht nur auf meine orthopädischen Leiden eingegangen war (es war eine reine orthopädisch berufsorientierten Reha). - Die Frist für die Anhörung kann nach Aussage im Brief auch verlängert werden. Kann ich um 2 Monate verlängern, wenn ich es begründe, dass ich noch weitere Ärzte konsultieren muss? Oder macht das alles keinen Sinn, verzichte auf die Fristverlängerung und schreibe stattdessen in der Anhörung , dass der Rehabericht nicht mehr meine akt. Situation widerspiegelt und warte auf den Bescheid und widerspreche diesem dann? Ich habe grundsätzlich zwar nichts gegen die EMR, aber der Rehabericht würde höchstens eine Teilerwerbsminderungrente durch Berufsunfähigkeit ergeben. Das wäre fatal, da ich nicht dazuverdienen kann bei den gegenwärtigen Beschwerden und auch meine Arbeit verloren habe. Wird man nach Umdeutung in eine Rente in jedem Fall vom Gutachter untersucht? Vielen Dank im Voraus. MFG M. M.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sie sollten entsprechend der Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, damit die Krankengeldzahlung nicht eingestellt wird.

2. Ob der Rentenversicherungsträger diesen Antrag dann umdeutet, ist abhängig von folgenden Voraussetzungen:

Um die Rehabilitationsbereitschaft zu fördern, gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und

- ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder

- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.

3. Wenn Sie den o.a. Antrag gestellt haben, wird der Rentenversicherungsträger anhand der Aktenlage und ggf. nach weiteren medizinischen Begutachtungen entscheiden. Dieses Verfahren müssen Sie zunächst abwarten.

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6 Antworten

M. M.am 26.05.2017 | 07:24
Was bewirkt so eine Anhörung überhaupt in meinem Fall?
KSCam 25.05.2017 | 22:39
Wenn Sie die Rente wollen können Sie einfach den Rentenantrag stellen! Wenn die Krankenkasse Sie zum Rehaantrag auffordert brauchen Sie nicht aber nicht im Rentenforum zu diskutieren ob die DRV den Antrag dann umdeutet oder nicht.......wer kann das wissen? Wenn die DRV das wollte, hätten die nach der med. Reha schon auf (teilweise) EM Rente entscheiden können. Auch diesen Antrag hätte man umdeuten können. Rente beantragen haben Sie selbst in der Hand und darüber ob Sie mit "Widerspruchs-spielchen" das Verfahren bei der Krankenkasse rauszögern können - dazu sage ich nichts. Ne Umschulung werden Sie mit 59 nicht mehr bekommen - aber LTA ist ja mehr als nur Umschulung
???am 26.05.2017 | 08:02
Sinn einer Anhörung ist immer, dass der Adressat seine Sicht der Dinge schildern kann, in diesem Fall Sie. Danach wird ein Bescheid erlassen, der Ihnen voraussichtlich nicht gefallen wird (sonst müsste man Sie nicht anhören). Wenn Sie keine Rente wollen, warum tun Sie Ihrer Krankenkasse nicht den gefallen und beantragen LTA? Damit wäre die Krankengeldzahlung erstmal gesichert und Sie können sich anschauen, was die DRV Ihnen anbietet. Auch eine Fristverlängerung wegen den Arztterminen bringt Ihnen erstmal Zeit. Wichtig für Sie wäre einfach mit den Ärzten zu klären, ob sich Ihr Gesundheitszustand wieder bessert und wie weit das dann sein wird. Erst danach würde ich mich entscheiden, ob ich einen Rentenantrag stelle oder lieber die (vielleicht bereits beantragte) LTA ausprobiere
M. M.am 26.05.2017 | 08:42
Vielen Dank erstmal für die Antworten! Etwas schwierig für mich diese Entscheidung. Meine Beschwerden sind vorhanden... (...Kann ich überhaupt arbeiten?...) Jetzt dieser Verwaltungsakt, der mir ins Haus steht. Nicht so einfach, knapp 7 Jahre muss ich noch arbeiten. Das wird hart. LG M.M.
M. M.am 26.05.2017 | 12:28
Eine Entscheidung nach Aktenlage wäre ungünstig für mich. Kann man das verhindern?
M. M.am 26.05.2017 | 12:55
Ich habe noch eine Frage. Gehe ich recht in der Annahme, dass... die Sozialbehörde nur diesen Mitgliedern, deren Leistungsfähigkeit mehr als sechs Monate auf unter 15 Stunden wöchentlich für Beschäftigungen unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes gemindert ist, nach § 145 Abs. 2 SGB III unverzüglich auffordern, einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe stellen dürfen? - Ich bin ja als vollschichtig leistungsfähig auf dem allgem. Arbeitsmarkt entlassen worden (aber auf unter 15 Std. wöchentlich für meinen angestammten Beruf). Wäre denn dann die Aufforderung der KK an mich überhaupt rechtmäßig? Danke im Voraus! MFG M.M.
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