Hallo guten Abend!
Ich war vor ein paar Monaten in einer med. REHA, hatte selber Antrag gestellt. Bin arbeitsunfähig seit Sommer letzten Jahres. Bin weiter arbeitsunfähig entlassen worden, auf dem allgem. Arbeitsmarkt vollschichtig arbeitsfähig, in meinem Beruf unter 3 Std., also berufsunfähig (vor 1961 geb.).
Jetzt kriege ich von der KK ein Schreiben, Teilhabe am Arbeitsleben (nach Aktenlage entschieden nehme ich an) wollen sie mich drauf vorbereiten, dass ich das beantragen muss. Ich soll jetzt angehört werden und habe eine Frist von 2 Wochen dafür bekommen. (Ist wohl ein Verwaltungsakt, nehme an, die KK das KG für mich streichen.
Nun meine Fragen. Wie sieht das aus: Da ich 59 bin, wird der Antrag doch sicher in einen Rentenantrag umgedeutet werden von der DRV (wurde vor14 Jahren schon mal umgeschult, ohne Erfolg auf dem Arbeitsmarkt keinen Job gekriegt, also weiter in meinem Beruf geackert). Nun zweite Frage: mein Zustand hat sich sehr verschlechtert, so dass ich kaum noch den Alltag schaffe. Bin in schmerztherapeutischer Behandlung. Es war geplant, dass ich in den nächsten Wochen noch 2 weitere Fachärzte konsultiere, da im Rehabericht nur auf meine orthopädischen Leiden eingegangen war (es war eine reine orthopädisch berufsorientierten Reha). -
Die Frist für die Anhörung kann nach Aussage im Brief auch verlängert werden. Kann ich um 2 Monate verlängern, wenn ich es begründe, dass ich noch weitere Ärzte konsultieren muss?
Oder macht das alles keinen Sinn, verzichte auf die Fristverlängerung und schreibe stattdessen in der Anhörung , dass der Rehabericht nicht mehr meine akt. Situation widerspiegelt und warte auf den Bescheid und widerspreche diesem dann? Ich habe grundsätzlich zwar nichts gegen die EMR, aber der Rehabericht würde höchstens eine Teilerwerbsminderungrente durch Berufsunfähigkeit ergeben. Das wäre fatal, da ich nicht dazuverdienen kann bei den gegenwärtigen Beschwerden und auch meine Arbeit verloren habe. Wird man nach Umdeutung in eine Rente in jedem Fall vom Gutachter untersucht? Vielen Dank im Voraus. MFG M. M.