1. Sie sollten entsprechend der Aufforderung der Krankenkasse einen Antrag auf Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen, damit die Krankengeldzahlung nicht eingestellt wird.
2. Ob der Rentenversicherungsträger diesen Antrag dann umdeutet, ist abhängig von folgenden Voraussetzungen:
Um die Rehabilitationsbereitschaft zu fördern, gilt der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und
- ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.
3. Wenn Sie den o.a. Antrag gestellt haben, wird der Rentenversicherungsträger anhand der Aktenlage und ggf. nach weiteren medizinischen Begutachtungen entscheiden. Dieses Verfahren müssen Sie zunächst abwarten.