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Experten-Antwort

Anhörung zur Umdeutung LTA-Antrag in Rentenantrag

von mhberlin10.06.2016 | 12:30
1882 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich benötige Rat aufgrund meiner jetzigen Situation. 2014 habe ich bei der DRV einen Antrag auf LTA gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Habe dann Widerspruch eingelegt. Daraufhin erhielt ich ein Angebot zu einer sechswöchigen Arbeitserprobung. Dieses Angebot habe ich angenommen. Die Empfehlung lautete dann, vor der berufl. Trainingsmaßnahme in einem BTZ noch eine med. Arbeitstherapie zu absolvieren. Die DRV bewilligte die med. Arbeitstherapie. Diese habe ich regulär abgeschlossen, wieder mit der Empfehlung auf Überprüfung von LTA, in Form einer berufl. Trainingsmaßnahme mit begleitenden Praktika in einem BTZ. Prognostisch gelte ich für den allgemeinen Arbeitsmarkt für 6 Stunden und mehr als arbeitsfähig und schulungsfähig. Von Erwerbsgemindert steht nichts in den jeweiligen Entlassberichten. Statt einer Bewilligung für die Trainingsmaßnahme erhalte ich ein Schreiben der DRV mit der Aufforderung zur Anhörung wg. Umdeutung meines LTA-Antrages in einen Rentenantrag. Die DRV bezieht sich auf den § 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI. Soll heißen, dass durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben kein Erfolg zu erwarten ist. Genau das sehe ich aber anders + die jeweiligen Reha-Einrichtungen auch. Ich möchte keine Umdeutung meines LTA-Antrages. Ich möchte keine Rente. Ich brauche einfach noch Unterstützung bei meiner beruflichen Wiedereingliederung. Was kann ich machen, damit mein LTA-Antrag bestehen bleibt und die Empfehlung einer Trainingsmaßnahme bewilligt wird? Habe ich überhaupt noch eine Chance durch die Anhörung die Umdeutung abzuwenden? Hoffe auf hilfreiche Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mhberlin,

wir schliessen uns der Einschätzung von "???". Bitte nehmen Sie in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf und teilen mit, daß Sie eine berufliche Neuorientierung anstreben. Ggf. untermauern Sie dies noch mit einer Stellungnahme Ihres behandelnden Arztes.

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3 Antworten

mhberlinam 10.06.2016 | 13:01
Hallo, erstmal Danke für die Antwort. Mein Dispositionsrecht ist nicht eingeschränkt. Weder KK noch Agentur f. Arbeit haben den entsprechenden § angewandt und mich dazu aufgefordert, einen Antrag bei der DRV auf eine Reha-MN zu stellen. Da ich das ja bereits 2014 eigenständig gemacht hatte. Und aus den aktuellen ärztl. Befunden, wie gesagt dem Entlassbericht aus der med. Arbeitstherapie geht eindeutig hervor, dass ich schulungsfähig bin + prognostisch für den allgem. Arbeitsmarkt für 6 Std. und mehr arbeitsfähig bin. Dieser ärztl. Bericht ist aus April 2016, also aktuell.
???am 10.06.2016 | 12:51
Die DRV selbst wird Sie nicht in eine Rente zwingen. Hier sind eher andere Leistungsträger (Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder JobCenter) das Problem, die naturgemäß lieber andere zahlen sehen als selbst zu zahlen. Inwieweit Sie durch eine dieser Stellen bereits in Ihrer Entscheidungsfreiheit bereits eingeschränkt sind, ist Ihrem Posting nicht zu entnehmen. Die DRV wird Ihnen aber sicher keine LTA finanzieren, wenn sie keine Chancen sieht, Sie dadurch wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Wie sehen denn das Ihre Ärzte? Halten Sie mit denen mal Rücksprache und lassen Sie sich ggf. entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sie können auch Akteneinsicht bei der DRV beantragen, damit Sie genau wissen, wie Ihr Leistungsvermögen genau eingeschätzt wird. Teilen Sie auf alle Fälle der DRV mit, dass Sie weiterhin eine Arbeitsaufnahme anstreben und daher die Maßnahme xy beantragen.
der anderenam 10.06.2016 | 19:58
Hallo mhberlin, Haben Sie auf Ihren Widerspruch jemals einen Bescheid erhalten? Mir kommt es so vor, als ob die Anhörung noch Teil dieses Verfahrens ist. Steht dazu was? Gründe für die Umdeutung können z. B. das Lebensalter sein, so dass trotz der guten medizinischen Prognose kein Erfolg für LTA gesehen wird. Oder auch weitere Erkrankungen, die sich ebenfalls auswirken. Und: eine Chance haben Sie schon, wenn Sie der Umdeutung mit guten Gründen entgegnen können. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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