Anlage AV Steuer 2016 - Mutterschaftsgeld, Zuordnung Kind

von
Anna

Hallo,

seit zwei Tagen versuche ich, die Anlage AV für das Finanzamt auszufüllen, bei der es um meinen Riestervertrag bei der AL geht. Selbst nach Rücksprache mit einem befreundeten Finanzbeamten und der Lektüre der Erläuterungen der Anlage habe ich noch drei Fragen - vielleicht kann mir jemand helfen?

- In Zeile 10 unter „Beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 2015“ habe ich mein Brutto-Arbeitsentgelt von 2015 eingetragen. Ich frage mich nun, ob ich in Zeile 12 unter „Entgeltersatzleistungen 2015“ zusätzlich mein Mutterschaftsgeld, das ich von Oktober bis Dezember 2015 erhalten habe, angeben muss oder nicht.

– Zudem frage ich mich, ob ich in Zeile 12 unter „Entgeltersatzleistung 2015“ sowohl das Mutterschaftsgeld, das ich vom Arbeitgeber erhalten habe, als auch das, was ich von der Krankenkasse erhalten habe, angeben muss - oder ob das Mutterschaftsgeld vielleicht gar nicht eingetragen werden muss.

- In Zeile 20 habe ich unter „315“ eine 1 eingetragen (bei „Anzahl der Kinder, für die uns 2016 Kindergeld ausgezahlt worden ist und die der Mutter zugeordnet werden“). Auch hier frage ich mich, ob dies korrekt ist. Zwar möchte ich die Zulage erhalten, jedoch erhält mein Mann das Kindergeld für unsere Tochter. Nach der Erläuterung der Anlage AV spielt das aber wohl keine Rolle, da die Kinderzulage bei leiblichen Eltern "- unabhängig davon, ob dem Vater oder der Mutter das Kindergeld ausgezahlt worden ist - der Mutter" zusteht.

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte!!

Viele Grüße,

Anna

von
Genervter

Steuerrechtliche Fragen in einem Rentenforum?
Wie kommen Sie darauf hier richtig zu sein oder wollen Sie nur die Kosten für einen Steuerberater sparen?

von
rosebud

Hallo,

das Mutterschaftsgeld und auch der entspr. Arbeitgeberzuschuss sind nicht anzugeben. Eintragungen müssen nur für dem Grunde nach rentenversicherungspflichtige Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld) erfolgen.

Die vorgenommene Zuordnung Kind ist meines Erachtens so auch möglich.
MfG

rosebud

@ Genervter: Ihrer Argumentation kann ich bei der folgenden Beschreibung zum Forum nicht folgen "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen."

Experten-Antwort

Hallo Anna,

Ihre Fragen zum Ausfüllen der Anlage AV betreffen das Steuerrecht. Zu steuerrechtlichen Fragen dürfen wir keine Auskünfte erteilen.

Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater, den Lohnsteuerhilfeverein oder das zuständige Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen

von
Genervter

Zitiert von: rosebud
Hallo,

das Mutterschaftsgeld und auch der entspr. Arbeitgeberzuschuss sind nicht anzugeben. Eintragungen müssen nur für dem Grunde nach rentenversicherungspflichtige Einkommensersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld) erfolgen.

Die vorgenommene Zuordnung Kind ist meines Erachtens so auch möglich.
MfG

rosebud

@ Genervter: Ihrer Argumentation kann ich bei der folgenden Beschreibung zum Forum nicht folgen "Im Expertenforum können Sie Fragen zu allen Bereichen der Altersvorsorge - gesetzliche Rente, betriebliche und private Altersvorsorge - sowie zur Rehabilitation stellen."

Dann schauen Sie sich mal die Antwort des Experten an.
Ich kann im Übrigen in Ihrer Argumentation keinerlei Bezug zu steuerrechtlichen Fragen finden.
Da sind Sie gewaltig auf dem Holzweg oder gehen Sie zum Steuerberater und stellen diesem Fragen zum Rentenrecht? Wohl kaum! Erst denken, dann schreiben!

von
Anna

Hallo,

ganz herzlichen Dank für die Hilfe!!

Für mich war nicht klar, dass die Anlage „Altersvorsorge“ rein steuerrechtliche Themen betreffen soll.

Viele Grüße,

Anna

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