Hallo zusammen,
ich habe ein Expat-Problem.: Ein Rumänischer Staatsbürger wird von seinem Arbeitgeber in unsere Gesellschaft abgeordnet. Er bleibt dort angestellt, arbeitet aber bei uns im Betrieb. Für 3 Jahre. Er ist sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Wer muss/kann ihn zur SV anmelden - die rumänische Gesellschaft oder wir?
...gefühlt würde ich meinen:
§ 5 SGB IV
Einstrahlung
(1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie nicht für Personen, die im Rahmen eines außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in diesen Geltungsbereich entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist.
(2) Für Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, gilt Absatz 1 entsprechend.
Vielleicht erkundigen Sie sich aber bitte noch bei der zuständigen Einzugstelle (Krankenkasse - Arbeitgeberbetriebssitz)?
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Hallo Expat,
mit den von Ihnen gemachten Angaben kann ich Ihre Frage nicht beantworten.
So ist zum einen nicht klar, wer Arbeitgeber ist. Zum anderen ist fraglich, ob tatsächlich Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung besteht oder ob - wie von "SB" geschrieben - nicht ein Fall der Einstrahlung vorliegt.
Sie sollten daher den Sachverhalt mit der zuständigen Krankenkasse klären, da diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Sozialversicherungszweigen entscheidet und an sie daher auch die entsprechenden Meldungen abzugeben sind.
>Ein Rumänischer Staatsbürger wird von seinem Arbeitgeber in unsere Gesellschaft abgeordnet. <
Der Ausleih-Arbeitgeber ist bestimmt eine ZA Firma