Guten Tag,
Ich arbeite in einem Unternehmen, das im Auftrag von Versicherungen Verstorbene ins Ausland rücküberführt. Bestattet wird der Jenige dann im jeweiligen Land.
Bisher ist die Anmeldung der Dreimonatsrente und Witwenrente über die Versicherungen gelaufen. Da wir jedoch ohnehin schon alle Papiere der Leute haben, habe ich mir überlegt, dass es als Service für unsere Hinterbliebenen doch sinnvoll wäre, wenn wir das machen.
Darf ich das, auch als "nicht-Bestatter/nur-Transportservice"?
Was muss ich beachten?
Was muss ich einreichen?
Lieben Dank schon mal für Antworten!