hallo miteinander! beziehe Erwerbsunfähigkeitsrente seit 2001. im vorigen jahr von ost nach west umgezogen. jetzt rentenerhöhung (vom brutto berechnet) 2,4% entspricht west. Frage: warum nicht erhöhung ost, denke, sie darf nicht vermischt werden bis anpassung ost/west erfolgt ist?
-anruf rententelefon: antwort: das ist richtig, grundsätzlich kann ich widerspruch einlegen und um stellungnahme bitten.
-anruf bei ehemaliger beratungsstelle: antwort: wohnst jetzt im westen, wird west berechnet aber lieber noch beratungsstelle am jetzigen wohnort anrufen, sendet liste mit adressen, telefonnummern und info, das ihre aussage zum wohnort nicht stimmte.
-anruf bei wohnortnaher beratungsstelle: antwort: der bescheid ist nicht ersichtlich, tel. meiner sachbearbeiterin in berlin bekommen.
-anruf bei sachbearbeiterin: antwort: wortreich, generell ist die rente richtig berechnet, anpassung nicht abhängig vom wohnort ost oder west, sonst würden ja alle von ost nach west ziehen und ständig müssten nachberechnungen erfolgen. der bescheid ist nicht ersichtlich. kein widerspruch einlegen sondern bitte um überprüfung. meine rente sei west berechnet, soll die bescheide durchlesen, bin doch viel besser gestellt damit.
BESCHEID nochmal gelesen, berechnet wurde rente ost!
4 Auskunftsstellen, 4 verschiedene Antworten. nochmal frage: rente steigt um 2,42 % im westen und 3,38% im osten lt. Zeitung, wie ist das nun bei mir?