Anpassung der Erwerbsminderungsrente durch Versorgungsausgleich?

von
Fragensteller0815

Hallo,

ich habe eine Frage zu einer möglichen Anpassung der Erwerbsminderungsrente durch Versorgungsausgleich bei Scheidung. Zum Zeitpunkt der Antragstellung einer vollen Erwerbsminderungsrente der Ehefrau lebten die beiden Ehepartner in Trennung, die Bewilligung erfolgte nach Antrag zur Scheidung. Nun werden die Rentenpunkte der Ehepartner bei Scheidung ja aufgeteilt, die Ehefrau erhält zusätzliche Rentenpunkte des Ehemanns und hat ja theoretisch anschließend einen höheren Punktestand. Wirkt sich das auf die Höhe der Erwerbsminderugsrente aus?

Gruß

Fragensteller0815

von
Pio

Ja, diese wird neu berechnet und wohl gekürzt.

von
Siehe hier

Zitiert von: Pio
Ja, diese wird neu berechnet und wohl gekürzt.

erhöht, die Frau bekommt ja Punkte vom Mann dazu

weitere Informationen zum Thema Versorgungsausgleich

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/geschiedene_ausgleich_rente.html

von
santander

Da nicht bekannt ist wie (verschieden) hoch die Einkommen des Paares während der gesamten Ehezeit waren/sind kann dies hier nicht beantwortet werden.

Experten-Antwort

Hallo Fragensteller0815,

wenn zum Zeitpunkt der Rechtskraft des Versorgungsausgleichs schon eine Rente bezogen wird, wirkt sich eine mögliche Erhöhung oder Minderung grundsätzlich zum Folgemonat der Rechtskraft des Versorgungsausgleiches in der Rentenhöhe aus. Eine Minderung kann im Sonderfall ganz oder teilweise ausgesetzt werden, sofern der frühere Ehegatte Unterhaltsansprüche gegen den Ausgleichsverpflichteten hat und noch keine eigene Rente aus den erworbenen Rentenansprüchen bekommt.

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