Die Hinzuverdienstgrenze hat nichts mit Ihrem Versicherungsverlauf zu tun. Diese berechnet sich indem man die Rentenpunkte der letzten 3 Jahre vor dem Rentenbeginn mit der aktuellen monatlichen Bezugsgröße multipliziert. Die monatliche Bezugsgröße ist ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegter Wert, der angibt, wie hoch das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im Vorjahr war. Die Änderung findet immer zum 01. Januar eines Jahres statt.
Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze zweimal im Jahr bis zum Doppelten überschreiten.
Wenn Sie Fragen zu Ihren aktuellen Hinzuverdienstgrenzen haben könne Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren.