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EM-Renten haben grundsätzlich 10,8 Prozent Abschlag. Finden Sie sich damit ab!Über EM-Renten wurde nichts gefragt.
Genau die Antwort haben Sie erhalten. Bei einer Anpassung bekommen Sie genau die EGPT zurück, die Sie abgegeben haben. Wenn Sie etwas anderes wissen wollen, müssen Sie das schon detaillierter fragen!Das Familiengericht hat doch seinerzeit durch ein Urteil in EGPT festgelegt, in welcher Höhe Sie abgabepflichtig sind. Und genau diese EGPT, angepasst um die jeweiligen Rentenerhöhungen im Lauf der Jahre, können Sie bei einer Anpassung zurückerhalten.Das war nicht die Frage. Es geht um die persönlichen EGPT die bei einer Anpassung zu erhalten sind.
Nochmal gaaanz langsam zum Mitschreiben!!! Es gibt bei der EM-Rente nunmal die 10,8 Prozent Abschläge. Das einzige was ich Ihnen anbieten kann ist mit 63 Jahren ohne weitere Abschläge in die Altersrente zu wechseln. Mehr kann ich nicht mitgehen! Kapito?Das war nicht die Frage. Es geht um die persönlichen EGPT die bei einer Anpassung zu erhalten sind.Genau die Antwort haben Sie erhalten. Bei einer Anpassung bekommen Sie genau die EGPT zurück, die Sie abgegeben haben. Wenn Sie etwas anderes wissen wollen, müssen Sie das schon detaillierter fragen!
Es KANN sich ja nur um eine Erwerbsminderungsrente handeln, die in die Regelaltersrente (Regelarbeitsgrenze ist :-), gibt es nur nicht) umgewandelt wird. Ihre Frage wurde mehrfach und richtig beantwortet.Altersrente für Schwerbehinderte Menschen mit 60 + XX = Abschlag 10,8%. z.B.
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