Liebe Forenteilnehmer, liebe Experten,
im Jahr 2003 habe ich mich von meiner Frau Gisela scheiden lassen. Ein Versorgungsausgleich wurde seinerzeit durch das Familiengericht Detmold durchgeführt.
Während des Scheidungsverfahrens war ich Soldat auf Zeit, davor habe ich lediglich zwei Jahre in die frühere BFA eingezahlt. Ich habe den Versorgungsausgleich damals so verstanden, dass bei mir so getan wurde, als wäre ich aus dem Soldatenverhältnis entfernt und in der BFA pflichtversichert gewesen. Seit 2005 befinde ich mich in einem dauerhaften Dienstverhältnis bei der Bundeswehr.
Im Jahr 2015 wollte ich mir deshalb meine zwei Jahre Beiträge von der RV erstatten lassen, habe aber aufgrund des Versorgungsausgleiches (ich musste abgeben) keine Beiträge erstattet bekommen. In 2016 ist Gisela nun verstorben. Meines Wissens hat sie nie eine Rente erhalten. Ich weiß, dass sie nicht erneut geheiratet hat und unser Sohn Mark bezieht keine Waisenrente, da er voll arbeitet.
Meine Frage ist nun, ob ich doch noch Beiträge erstattet bekommen kann. Ich weiß von meinem Nachbarn, dass bei ihm in der Rente sein abgegebener Teil vom Versorgungsausgleich nicht abgezogen wird, weil seine Ex verstorben ist. In seinem Bescheid von der DRV stand irgendwas von §37 VersAusG. So ganz habe ich das aber nicht verstanden. Geht dieser § auch für meine Beitragserstattung? Kann ich doch noch Geld daraus erhalten?
ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Hilfe.
Dankend
Arne Meyer