Hallo Julia,
die Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten ist zum 01.07.eines Jahres zu überprüfen.
Das zu berücksichtigende anzurechnende monatliche Einkommen ist grundsätzlich aus dem Erwerbseinkommen des Kalenderjahres zu ermitteln.
Nur wenn das aktuelle Einkommen im Monat Juli des aktuellen Jahres um mindestens 10% niedriger ist als das durchschnittliche Einkommen des Vorjahres, dann ist das aktuelle Einkommen zu berücksichtigen. Ansonsten das durchschnittliche Einkommen aus dem Vorjahr.
Sollte die Überprüfung des Einkommens nicht pünktlich zum 01.07. erfolgen, sondern durch Verzögerungen erst zu einem späteren Zeitpunkt und somit die Rente über den 01.07. hinaus in alter Höhe weitergezahlt worden sein, dann kann es zu Überzahlungen kommen, die zurückgefordert werden.