Hallo Jens,
der Name "Berufskolleg" bezeichnet wegen der zum Teil unterschiedlichen Bildungssysteme in den einzelnen Bundesländern ganz unterschiedliche Schulsysteme oder Bildungsgänge. In einigen Bundesländern sind Berufskollegs lediglich besondere Schularten einer berufsbildenden Schule. Lassen Sie daher vom zuständigen Rentenversicherungsträger prüfen, ob die an einem Berufskolleg absolvierte Ausbildung die Begriffsdefinition "Schulausbildung" oder "Fachschulausbildung" erfüllt.
Duale Studiengänge sind Ausbildungen, die anders als herkömmliche Studiengänge neben den theoretischen Lernphasen regelmäßig einen hohen Anteil an Lernphasen in betrieblicher Praxis beinhalten. Dabei sind das Studium und die betriebliche Praxis sowohl organisatorisch als auch auf die Lernprozesse bezogen miteinander verzahnt. Diese Studiengänge werden in der Regel an Fachhochschulen, Berufsakademien, Dualen Hochschulen oder an Fachakademien in Kooperation mit Unternehmen oder Betrieben durchgeführt, mit denen der einzelne Studierende einen Ausbildungs-, Praktikanten- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen hat.
Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen, berufsintegrierten und berufsbegleitenden dualen Studiengängen oder praxisintegrierten dualen Studiengängen in der öffentlichen Verwaltung sind die Studierenden als gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte anzusehen und unterliegen somit der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Ausbildung erfolgt bei diesen dualen Studiengängen im Rahmen eines bestehenden Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses. Die Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung kommt daher nicht in Betracht.