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Anrechenfähige Zeiten Minijob

von Britt06.01.2009 | 21:05
1126 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten, habe die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren durch 12 Jahre Vollzeitarbeit und 2 Kindererziehungszeiten erreicht. Macht eine Aufstockung ( also Verzicht auf RV-Freiheit ) bei einem Minijob dann überhaupt noch Sinn. Wie wird der Minijob bei Nicht-Aufstockung in den Rentenversicherungs-Zeiten anerkannt. mfG

6 Antworten

Wolfgangam 06.01.2009 | 21:18
Hallo Britt, einfache Frage, aber wesentlich längere Antwort ...es hängt von Ihren individuellen Versicherungszeiten, Ihrem Jahrgang, der bisher erreichten Rentenhöhe, und und und ab. Suchen Sie bitte die nächste Beratungsstelle auf und lassen Sie sich da informieren. Gruß w.
Schiko.am 06.01.2009 | 21:21
Eindeutig Nein. Bei Zuzahlung wird auf die Beitragszeit 1 Jahr gutgeschrieben. Ohne Zuzahlung brauchen Sie ungefähr vier Jahre um den Effekt eines Beitragsjahres zu erfüllen. MfG.
Wolfgangam 06.01.2009 | 21:31
> Eindeutig Nein. Virtuelle Fernprognose ? Britt mag Jg. vor 52 sein, hat die 12 Jahre nach KEZ und nach 40 gearbeitet, steht 1 Jahr vor dem 60. mit Minijob ...und Sie fabulieren ohne weitere Kenntnisse der Versicherungsbiographie 'Eindeutig Nein' ?!! Vorsicht mit solchen schwarz/weiß-Aussagen, Sie könnten im aktiven Leben dafür in Regress genommen werden ;-)) Gruß w.
Schiko.am 06.01.2009 | 21:52
Niemand kann für die Aussagen in Anspruch ge- nommen werden , dies ist Panikmache. Auch die oft gemachte Äußer- ung in Steuerangelegenheit- auch von Experten-dies dürfen wir nicht- ist Unsinn. Solche Betragsnennungen kann man doch jederzeit in der einschlägigen Steuerliter- atur nachlesen. Sage einfach, Angstmachen gilt nicht. MfG.
Wolfgangam 06.01.2009 | 22:18
Lieber Schiko., die Unterscheidungen zwischen zulässigen 'Auskünften' und genehmigungspflichtigen Beratungen - unabhängig von den Zulässigkeiten speziell dafür vorgesehen Behörden/Personen - i. S. des aktuellen 'RechtsberatungsG' sind bekanntlich fließend, aber definiert. Darum ging es mir aber nun gar nicht ... Sie können nicht auf nächtlichen Dunst hinein eine Anfrage einer 'unwissenden' Userin mit einem pauschalen 'NEIN quittieren. Das hat BILDenden Mehrwert ...oder ? :-) In Rentenfragen sollte man halbwegs bewandert/weitdenkender sein - oder es lassen. Gruß w.
Kurtam 06.01.2009 | 23:39
So ist er halt unser Schiko, überall muß er seinen Senf dazu geben. Vor allem massenhaft Falschaussagen. Wenn man sich seiner Sache nicht sicher ist, sollte man nicht anderen Ratschläge erteilen, und damit die Fragenden noch verunsichern. Übrigens vermisse ich noch eine Antwort in einem anderen Thread, bei ihrem Spezialthema Steuer. Die Anfrage von "karl" mit dem Thema "ATZ-Steuer-Schiko?" wurde noch nicht weiter bearbeitet nach meinem Einwand
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