Hallo,
Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen:
– Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit,
– Berücksichtigungszeiten,
– Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, soweit sie Anrechnungszeiten sind, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn der Bezug durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe bedingt ist,
– Zeiten des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld, soweit sie Anrechnungszeiten sind,
– Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt worden sind, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen, wobei die letzten zwei Jahre vor Rentenbeginn nur berücksichtigt werden, wenn nicht gleichzeitig Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit vorliegen,
– Ersatzzeiten,
– Monate aus Zuschlägen für eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung
und
– Monate aus Zuschlägen für eine geringfügige Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind.
Aber keine Anrechnungszeiten wegen Schul-, Fach- oder Hochschulbesuch.
Mit besten Grüßen