Hallo,
eine Arbeitslosmeldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit begründet eine Anrechnungszeit wg. Arbeitslosigkeit. Siehe hierzu auch die rechtlichen Arbeitsanweisungen unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de - Formulare & Publikationen - Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte.
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR3R0&id=§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Anrechnungszeiten Zeiten der Arbeitslosigkeit 5 228