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Experten-Antwort

Anrechnngszeiten - Rente, Meldung Jobcenter an DRV, rechtens?

von Gertraud Heberer02.02.2012 | 22:44
2838 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Der Betroffene ist beim JobCenter arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet (SGB II – Bezieher),. Unerwartet stirbt ein Ehepartner. Dadurch erhält der andere Ehepartner Monate später eine Nachzahlung Witwenrente, inclusive Sterbevierteljahr, die direkt mit dem JobCenter und der DRV abgewickelt wird. Aufgrund dieser Nachzahlung, die erst Monate später erfolgte, erhält nun der Betroffene für einige Monate keine Bescheinigung der Arbeitslosenmeldung an die DRV. Der Betroffene selbst erhielt nach wie vor jeden Monat weiterhin SGBII, das wie oben erwähnt dann verrechnet wurde mit dieser Nachzahlung. Begründung der Nichtbescheinigung dieser Monate vom JobCenter ist, die „NACHTRÄGLICHE“ Verrechnung direkt mit der DRV und somit im Klartext:“ durch die Rückforderung von den Trägern können diese Monate nicht bescheinigt werden.“ Wie bewertet die DRV solch ein Vorgehen im Nachgang? Werden diese nun fehlenden Zeiten in denen der Betroffene nach wie vor arbeitslos und arbeitssuchend war, von der DRV dem Rentenkonto als Zeit anerkannt? Wo bleibt da der Vertrauensschutz? Wäre das Sterbevierteljahr nicht verrechnet worden, hätte die Nachzahlung zu keinem Zeitpunkt die monatliche SGB II – Zahlung überschritten. Außerdem stellt das Sterbevierteljahr kein anzurechnendes Einkommen dar, nach meiner Information und wurde trotzdem vom Jobcenter mir der DRV verrechnet. Der Betroffene ist nach wie vor arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und hat sich selbst zu keinem Zeitpunkt abgemeldet. Die erhaltene Witwenrente liegt unter SGBII-Satz. Für Ihre freundliche, kompetente Rückantwort bedanke ich mich! Mit freundlichem Gruss Gertraud Heberer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

eine Arbeitslosmeldung bei einer deutschen Agentur für Arbeit begründet eine Anrechnungszeit wg. Arbeitslosigkeit. Siehe hierzu auch die rechtlichen Arbeitsanweisungen unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de - Formulare & Publikationen - Arbeitsanweisungen und Gesetzestexte.

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR3R0&id=§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Anrechnungszeiten Zeiten der Arbeitslosigkeit 5 228

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3 Antworten

Gertraud Hebereram 03.02.2012 | 15:26
Vielen Dank für Ihre Rückantwort. Leider ist dieser nicht korrekt zu entnehmen, wer nun die fehlenden Zeiten, die das JobCenter nicht bescheinigt aufgrund dieser Rentennachzahlung, bescheinigt. Muss der Leistungsträger, in diesem Falle die DRV die diese Abrechnung erstellt und mit dem JobCenter verrechnet hat, die nachträglich ausgesteuerten Zeiten als „ARBEITSLOS“ bescheinigen? Oder was benötigt nun die DRV als Unterlage um diese Zeiten in den Rentenverlauf aufzunehmen und anzuerkennen? Vielen Dank im voraus für Ihre qualifizierte Rückantwort Mit freundlichem Gruss G. Heberer
Claire Grubeam 04.02.2012 | 16:57
Da die Jobcenter mitunter die Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung nicht richtig gebacken bekommen, wenden Sie sich besser an den Rentenversicherungsträger, der Ihr eigenes Rentenversicherungskonto führt. Schildern Sie den Fall dort und legen Sie Ihre Nachweise in Kopie bei. Von dort wird man alles regeln und Ihnen Nachricht geben. Sie können sich auch an eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Gertraud Hebereram 05.02.2012 | 14:12
Danke Claire und Dank an den Experten, werde die Hinweise befolgen, hoffe, daß es was bringt. MfG, Gertraud
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