Hallo Andy,
private EM-Renten werden nicht auf das Übergangsgeld angerechnet. Bisher gibt es keine entsprechende Gesetzesregelung.
Im § 52 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist die Anrechnung von Einkommen und u.a. die Anrechnung von gesetzlichen Renten geregelt.