Hallo ??????,
bei jüngeren Versicherten dürften die Beiträge aus dem Arbeitslosengeld I mit einer bereits berücksichtigten Zurechnungszeit zusammenfallen und sich in der Regel wenig bis gar nicht auf einen späteren Rentenfall (volle Erwerbsminderungs- oder Altersrente) auswirken. Bei älteren Rentenbeziehern (60+) wirken sich die Beiträge aus dem ALG I in der Regel auf die Rentenberechnung aus. Ich rate Ihnen, sich die Rentenberechnung anhand Ihres individuellen Falles in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung erläutern zu lassen. Hier ist man auch in der Lage, missverständliche Fragestellungen zu hinterfragen und auf die Ihnen wichtigen Punkte einzugehen.