Ich beziehe ALG 1 (bin 60 1/2) .Wenn ich einen Minijob (450,-€ Job) habe und diesen nicht rentenbeitragsfrei stellen lasse, zählen die 24 Monate ALG 1 zur Rentenanwartschaft als Wartezeit? Ich habe dann zwar nur 165,--€ aufgrund ALG1 als Hinzuverdienst, allerdings zählen dadurch die 2 Jahre zur Anwartschaft?
Da ich Rente mit Abschlag erst mir 63+2 Monaten beziehen kann (geb. 1959),fehlen mir dann immer noch 8 Monate .Kann ich diese Zeit dann mit diesem Minijob überbrücken weiter bzw. mit einem zusätzlichen 50 % Job - 2.Minijob geht ja wohl nicht ?
Welche Möglichkeit habe ich dafür .
Der Zinnober mit dem Minijob macht eher in Sachen 45-jährige Wartezeit Sinn. (Altersrente für besonders langjährig Versicherte = vorgezogene Altersrente ohne Abschläge)
Für die 35-jährige Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte zählt das Alg I mit (Alg II würde auch mitzählen).
Hallo Carina,
wir gehen davon aus, dass Sie die Altersrente für langjährig Versicherte meinen. Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen die 24 Monate des ALG I-Bezugs bereits mit, auch ohne einen gleichzeitg ausgeübten versicherungspflichtigen Minijob. Die dann noch fehlenden Monate können Sie mit einem versicherungspflichtigen Minijob auffüllen (bzw. sollte Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen, könnten diese Zeiten bei der Wartezeit von 35 Jahren auch mitgerechnet werden. Für die Wartezeit von 45 Jahren dann nicht).
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Übrigens können Sie - mit Abschlag schon mit 63 und nicht erst mit 63+2 die AR für langjährig Versicherte bekommen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort !
Dass ALG 1 bei Rente für langj.Versicherte (35 J.) zählt ,war mir nicht bekannt, demnach muss ich den Minijob dann auch nicht versicherungspflichtig stellen ?