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Anrechnung auf Arbeitslosengeld

von Harry27.02.2009 | 13:36
1407 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe eine Abfindung erhalten, und bin Arbeitslos. Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet oder nicht. Anschliesend 24. Monate Arbeitslosengeld, dann bin ich 62 Jahre alt, kann ich dann in Rente gehen? .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Grundsätzlich wird eine Abfindung eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld zur Fplge haben (§ 143 a SGB III). Genauere Auskünfte müssten Sie sich aber bei der Agentur für Arbeit einholen.

Die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ist an mehreren Voraussetzungen geknüpft. Neben der Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 15 Jahren, müssen Sie in den letzten 10 Jahren für 8 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet haben.

Soweit bei Ihnen am 1.1.2004 nicht bereits Alo vorgelegen hat, können Sie diese Altersrente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen.

6 Antworten

Total Falscham 27.02.2009 | 13:44
Sie befinden sich in einem Froum der Rentenversicherung. Die grosse Preisfrage heute lautet : Wer zahlt Ihnen das Arbeitslosengeld?? a.) Die Rentenversicherung b.) Die Agentur für Arbeit Die Antwort auf diese Frage ist auch ein Verweis an die Stelle die diese Frage als einzige beantworten kann.
Hirscham 27.02.2009 | 13:56
Hinsichtlich der Frage der Abfindung müssen sie sich logischerweise an die Agentur für Arbeit wenden, die zahlt Ihnen ja auch die Leistung. Ob sie mit 62 dann in Rente gehen können, ist von Ihrer individuellen Versicherungsbiografie abhängig. Sinn würde es machen, wenn Sie sich bei einer Beratugngsstelle der Rentenversicherung darüber informiern, in einem persönlichen Gespräch, mit Ihren Rentenunterlagen.
Josefam 27.02.2009 | 16:45
Servus Harry, leider gibt es in diesem Forum Teilnehmer die total unverschämt sind!!! Vermutlich sind diese Teilnehmer Totale Versager und meinen Sie können im WWW die Sau raus lassen. Was natürlich Total Falsch ist, die müssten mal zum Seelendocktor gehen. Gruß Josef
Alfredam 27.02.2009 | 17:08
Josef, ach Josef warum trischt Du so auf den armen, armen "Total Falsch" ein. Irgendwo muss der auch seinen Frust ausleben. Schönen Tach noch Alfred
Wolfgangam 01.03.2009 | 18:34
Hallo Harry, zur Abfindung: http://www.abfindunginfo.de/abfindu6.htm http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__143a.html http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html Zur Rente: Sofern Sie gesund sind (nicht erwerbsgemindert, nicht schwerbehindert) und vor dem 01.01.2004 die Alo nicht durch Kündigung mit späterem Ausscheiden beschlossen wurde, werden Sie eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nicht vor 63 erhalten. Zum gleichen Zeitpunkt wird vmtl. die Altersrente an langjährig Versicherte möglich sein. Gegen Sie bitte in die nächste Beratungsstelle und klären das, wann Ihr frühestmöglicher Renteneintritt sein wird. Es gibt zu viele Ausnahmen von Ausnahmen, um das hier abschließend beurteilen zu können. Gruß w.
Total Falscham 02.03.2009 | 08:18
Achtung, hier spricht der totale Versager, laut Josef. Leider kann halt nicht jeder so ein toller Hecht sein ,wie sie. Gut, sie haben mit Ihrem Beitrag zu Null Prozent zur der Fragestellung beigetragen, und es in den wenigen Zeilen, die sie geschrieben haben, noch geschafft einen Haufen Rechtschreibfehler einzubauen, aber gut, muss man auch erstmal schaffen. Haben die anderen Teilnehmer wenigstens auch was zu lachen. Danke Josef!!!
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