Hallo,
wenn die Witwenrente nach neuem Recht gezahlt wird, so sind ist auch Vermögenseinkommen anzurechen, hierzu zählen auch private Veräußerungsgeschäfte z.B. aus Immobilien (§ 18 a Absatz 4 Nr. 3 SGB IV).
Zu beachten ist hier allerdings folgendes:
1. Als Einkommen gilt der Gewinn aus dem Verkauf, nicht der Verkaufserlös selbst
2. Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn die Spekualtionsfrist von 10 Jahren nicht eingehalten wurde oder das Haus im Jahr der Veräußerung und den beiden Jahren zuvor nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
Hier sind die Quellen:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR6.4 und
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_18AR6.4.2&a=true
sowie
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html
Maßgebend ist also, wie das FA dedn Verkaufserlös bzw. den - gewinn bewertet und dann im Steuerbescheid niederlegt.
Sofern tatsächlich eine Anrechnung bei der Witwenrente erfolgen sollte, so wird für die folgenden 12 Kalendermonate nach dem Verkauf jeweils ein Zwölftel des Gewinns als Einkommen angerechnet.
MfG
zelda