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Experten-Antwort

Anrechnung auf volle Erwerbsminderungsrente

von Pfaelzer2929.01.2013 | 14:39
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach einem Arbeitsunfall und Wegfall der Lohnfortzahlung, habe ich Krankentagegeld bezogen. Die Differenz zu meinem Nettoeinkommen in gesunden Tagen hat zunächst mein Arbeitnehmer übernommen und später die Berufsgenossenschaft. Nun hat mich die DRV informiert, dass ich rückwirkend Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente habe. Werden die Zahlungen des Arbeitgebers und der BG auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet? Noch eine andere Frage: Mir wurde die Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.01. bzw. zum 01.09. zugesagt, ich kann hier wählen. Gibt es hier Nachteile, wenn ich den 01.01. wähle?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pfaelzer29,

für Zeiträume, wo Sie zeitgleich Erwerbsminderungsrente und Leistungen des Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse erhalten haben, wird der Rentenversicherungsträger die Anrechnung bzw. Erstattungsansprüche prüfen müssen. Ggf. wird die Rente nur als Teilrente gewährt werden können.

Ob ein Rentenbeginn für Sie zum 01.01. oder 01.09. günstiger ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Sollten die bisherigen Leistungen höher als die Rente gewesen sein, spräche nichts gegen einen späteren Rentenbeginn. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen sich hierzu beraten.

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