Hallo Pfaelzer29,
für Zeiträume, wo Sie zeitgleich Erwerbsminderungsrente und Leistungen des Arbeitgebers bzw. der Krankenkasse erhalten haben, wird der Rentenversicherungsträger die Anrechnung bzw. Erstattungsansprüche prüfen müssen. Ggf. wird die Rente nur als Teilrente gewährt werden können.
Ob ein Rentenbeginn für Sie zum 01.01. oder 01.09. günstiger ist, können wir nicht abschließend beurteilen. Sollten die bisherigen Leistungen höher als die Rente gewesen sein, spräche nichts gegen einen späteren Rentenbeginn. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen sich hierzu beraten.