Hallo Lady aus Hessen,
wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor 1962 geboren ist (wie nach Ihren Angaben der Fall), dann gilt das "alte" Recht der Einkommensanrechnung. Rürup-Rente und Mieteinnahmen bleiben dann bei der Anrechnung außen vor. Anzurechnen sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit), Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld und eigene Renteneinkünfte (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Ruhegehalt/Pension), nicht aber Renten aus privaten Versicherungen.
Den Link auf die ausführliche Broschüre der Rentenversicherung haben Sie bereits von Forumsteilnehmer Berater erhalten.