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Experten-Antwort

Anrechnung auf Witwenrente

von Lady aus Hessen05.02.2020 | 23:10
178 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Für meine weitere finanzzielle Planung hätte ich gern Antwort auf diese Fragen. Was wird auf meine Witwenrente angerechnet und verringert diese? Verheiratet seit 1988 Geb.Datum Ehemann 1960 - Ehefrau 1966 Ich habe zusätzlich noch eine Rürup-Rente und Mieteinnahmen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lady aus Hessen,

wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens einer der Ehepartner vor 1962 geboren ist (wie nach Ihren Angaben der Fall), dann gilt das "alte" Recht der Einkommensanrechnung. Rürup-Rente und Mieteinnahmen bleiben dann bei der Anrechnung außen vor. Anzurechnen sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder aus selbständiger Arbeit), Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld und eigene Renteneinkünfte (Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Ruhegehalt/Pension), nicht aber Renten aus privaten Versicherungen.

Den Link auf die ausführliche Broschüre der Rentenversicherung haben Sie bereits von Forumsteilnehmer Berater erhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 06.02.2020 | 05:28
Ab Seite 30 finden Sie entsprechende Erläuterungen. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Lady aus Hessenam 06.02.2020 | 10:01
Danke für die hilfreichen Antworten. Frage zur Krankenversicherung der Rentner: Der Eheman ist als EU-Rentner in der KVdR, war davor immer Pflichtversichert Ich bin seit 13 Jahren freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Davor pflichtversichert. Wie wäre meine Krankenversicherung beim Bezug von Witwenrente? KVdR oder Zuschuß ?
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