Grundsätzliche Aussage vorab.
Wenn noch Berufstätigkeit vorliegt und Sie würden nur wegen der Vermeidung einer geringeren Berücksichtigung (Bewertung) der schulischen und beruflichen Ausbildungszeit ein Jahr früher in Rente gehen wollen, wäre das ein kaum nachvollziehbarer unkluger Schritt.
a) Verzichten Sie auf ein Jahr Differenz höhere Lohneinkünfte gegenüber der Rente,
b) Sie verzichten auf ein Jahr weiterer Beitragszahlung in die Rentenkasse zur Erhöhung Ihrer Rente,
c) Sie schmälern Ihre Rente um die zusätzliche Rentenminderung von 3,6% wegen 1 Jahr noch früherem Beginn.
Wenn Sie hingegen bereits Hausfrau sind oder Arbeitslos ohne Leistungsbezug ist vielleicht eine Beispielrechnung für Ihre Überlegung hilfreich.
Beispielfall 1, Rentenbeginn 01.07.2007, Rentenminderung 18,0%
Beispielfall 2, Rentenbeginn 01.07.2008, Rentenminderung 14,4%
Im übrigen:
Ihre Aussage, dass die Rentenminderung bis zu 52,00€ betragen kann beruht auf der Annahme von Personen, die eine Berechnungen aus dem Jahr vor 2005 einer Berechnung mit Rentenbeginn nach 2008 gegenüberstellen, wo im Jahr 2004 beispielsweise noch 36 Monate jeder Art von Schule mit 0,0625 EP je Monat maximal bewertet wurden, man 2,25 EP * 23,09 = 51,95€ Ost dafür bekam , für West 59,10€, ab 2009 aber keine eigene Bewertung für diese Zeiten mehr vorgenommen wird und dies dann die geringere Berücksichtigung zur Folge hat.
Auf Sie bezogen ist die 52€ Minderung nicht zutreffend.
Um die Beispielfälle rechnen zu können sind Annahmen erforderlich, die ich für den Beispielfall 1 und 2 wie folgt unterstelle:
1. Sie haben ab vollendetem 17. Lebensjahr ..481 Mon.. berufliche Tätigkeit vorzuweisen, einschließlich 36 Mon. berufliche Ausbildung und Kindererziehungszeit
2. Sie haben ..36 Mon.. schulische Zeiten, die keine Fachschulzeiten sind,
3. Sie haben während des gesamten Berufslebens, einschließlich KEZ, ..45,0000 Entgeltpunkte .. erhalten, im folgenden nur mit „EP“ bezeichnet, davon 36 Monate berufliche Ausbildung ohne Lehrzeit, die bis zum 25. Lbj und bis 12-2008. noch berücksichtigt wird, mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 365,8 M Ost. EP wurden alle im Jahr 1977 ermittelt.
4. Es liegt zur Zeit keine Berufstätigkeit vor.
Beispielfall 1
Daraus ergibt sich ein Gesamtleistungswert als Monatswert in Höhe von 0,0967 EP, mit dem man in voller Höhe oder begrenzt, übrige Sachverhalte bewertet.
Für Fachschulbesuch und Lehre bekämen Sie 75% von Ihrem Gesamtleistungswert zugeordnet, wäre ..0,0725 je Mon...
Die gesetzliche Vorgabe ist aber, maximal 75% vom Bundesdurchschnitt.
Da ihr individueller Wert darüber liegt, wird auf ..0,0625 EP.. je Monat reduziert.
Da nach Unterstellung (siehe2.) Ihre schulischen Ausbildungszeiten keine Fachschulzeiten sind, würden bei Rentenbeginn im Juli 2007 nur noch 28,13% von den 0,0625 EP zur Anrechnung kommen.
- das wären 0,0234 EP je Mon., danach für 36 Monate noch insgesamt 0,8424 EP.
Für die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre ergeben sich unter Berücksichtigung der durch den Verdienst bereits erzielten EP bei Rentenbeginn 07-2007 keine zusätzlichen EP.
Entgeltpunkte insgesamt aus Berechnung:
= 45,8424, davon 18% Minderung
...-8,2516 EP, entspricht 190,53€, verbleiben
..37,5908 EP
Beispielfall 2
Annahme wie 1. Bis 4., Rentenbeginn jetzt aber 01.07.2008
Da sich jetzt der Betrachtungszeitraum um 12 Monate verlängert, in der kein Einkommen vorliegt, so die Annahme, verringert sich der Gesamtleistungswert als Monatswert auf 0,0943 EP, mit dem man in voller Höhe oder begrenzt, übrige Sachverhalte bewertet.
Ihre schulischen Ausbildungszeiten, die keine Fachschulzeiten sind, werden bei Rentenbeginn im Juli 2008 nur noch mit ..9,38%.. berücksichtigt
- das wären 0,0088 EP je Mon., danach für 36 Monate noch insgesamt 0,3168 EP.
Für die Monate berufliche Ausbildung ohne Lehre ergeben sich unter Berücksichtigung der durch den Verdienst bereits erzielten EP natürlich auch bei Rentenbeginn 07-2008 keine zusätzlichen EP.
Entgeltpunkte insgesamt aus Berechnung:
= 45,3168, davon 14,4% Minderung
...-6,5236 EP, entspricht 150,68€, verbleiben
..38,7912 EP
Gegenüberstellung Endwerte aus Rentenbeginn 2008 zu 2007
Auswirkung auf Rente gesamt
38,7912 EP – 37,5908 EP = + 1,2004 EP = 27,72€ monatliche Rentenverbesserung
Auswirkung auf Schulzeiten im direkten Vergleich
0,3168 EP – 0,8424 EP = - 0,5256 EP
Trotz geringerer Bewertung der Schulzeit wegen einem Jahr späterem Rentenbeginn beträgt die tatsächliche Rentenverbesserung 27,72€ Rente Ost.