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Experten-Antwort

Anrechnung Babyjahr DDR und danach

von Frau Geßner18.05.2011 | 19:11
8161 Ansichten
3 Antworten

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Mutterschutzzeit und bezahltes Babyjahr 1988/89 in der DDR tauchen in meinem Rentenverlauf auf als Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung Arbeitsausfalltage. Der in dieser Zeit erhaltende Verdienst ist aber nicht verzeichnet. Auch für die Mutterschutzzeit 1991 (2. Kind) wurde kein Verdienst aufgezeichnet, obwohl erhalten. Das Erziehungsgeld wurde aber berücksichtigt. Wie wurde in beiden Fällen verfahren und ist das so korrekt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.05.2011 | 10:30

Hallo Frau Geßner,

bei Geburten vor dem 01.01.1992 umfasst die Kindererziehungszeit ein Jahr, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre.

Die Kindererziehungszeiten werden nicht mit Entgelten in Ihrem Versicherungsverlauf ausgewiesen, da hier ein pauschaler Wert zugrundegelegt wird. Diese Pflichtbeiträge der Kindererziehung steigern unmittelbar Ihre Rente. Nur wenn tatsächlich eine Beschäftigung ausgübt wurde und daraus Entgelt erzielt wurde, wird dies parallel zu der Kindererziehungszeit aufgeführt. In Ihrem Fall trifft dies ja nicht zu, da Sie sich ja in Elternzeit befunden haben.

Bei den Arbeitsausfalltagen handelt es sich um Krankheitstage in einem Kalenderjahr, die zeitlich gesehen immer an das Ende dieses Kalenderjahres gelegt werden. Es handelt sich um sogenannte beitragsfreie Anrechnungszeiten, so dass auch für diese Zeiten keine Entgelte im Versicherungsverlauf ausgewiesen werden. Genauso verhält es sich bei der Mutterschutzfrist. Diese ist ebenfalls eine beitragsfreie Anrechnungszeit und daher wird ebenfalls kein Entgelt in diesem Zeitraum ausgewiesen.

2 Antworten

öhaam 19.05.2011 | 08:52
Fall Sie es noch nicht bemerkt haben: die sog. 'DDR' ist seit dem 02.10.1990 Geschichte - die dortige Sozialverscherung sogar seit dem 30.06.1990! Sie erhalten für jedes Kind 0,9996 EP als Pflichtbeitrag für Kindererziehungszeiten, die Berücksichtigungszeiten bis jew. zum 10.Lj. und ggf. die Schwangerschafts-/Mutterschutzzeiten nach der jew. geltenden Rechtslage. Zzgl. evtl. Beitragszeiten aus versicherter Beschäftigung. Was wollen Sie eigentlich noch?
Frau Geßneram 19.05.2011 | 10:57
Vielen Dank für die wirklich aufschlussreiche Expertenantwort!
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