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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Geßner,
bei Geburten vor dem 01.01.1992 umfasst die Kindererziehungszeit ein Jahr, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre.
Die Kindererziehungszeiten werden nicht mit Entgelten in Ihrem Versicherungsverlauf ausgewiesen, da hier ein pauschaler Wert zugrundegelegt wird. Diese Pflichtbeiträge der Kindererziehung steigern unmittelbar Ihre Rente. Nur wenn tatsächlich eine Beschäftigung ausgübt wurde und daraus Entgelt erzielt wurde, wird dies parallel zu der Kindererziehungszeit aufgeführt. In Ihrem Fall trifft dies ja nicht zu, da Sie sich ja in Elternzeit befunden haben.
Bei den Arbeitsausfalltagen handelt es sich um Krankheitstage in einem Kalenderjahr, die zeitlich gesehen immer an das Ende dieses Kalenderjahres gelegt werden. Es handelt sich um sogenannte beitragsfreie Anrechnungszeiten, so dass auch für diese Zeiten keine Entgelte im Versicherungsverlauf ausgewiesen werden. Genauso verhält es sich bei der Mutterschutzfrist. Diese ist ebenfalls eine beitragsfreie Anrechnungszeit und daher wird ebenfalls kein Entgelt in diesem Zeitraum ausgewiesen.
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