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Experten-Antwort

Anrechnung bei EM-Rente

von Detlef Wengel22.03.2013 | 19:47
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2 Antworten

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Hallo - ich bin nunmehr seit 2 Jahren arbeitsunfähig geschrieben und habe auf Anraten meiner Ärztin einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich erhalte z.Zt. Hartz 4 und die Rente würde dann auch nur die Grundsicherung sein. Seit mehreren Monaten erhalte ich eine Grundrente nach § 31 BVG, auf Grund einer Gesundheitsstörung durch politische Haft in der ehem. DDR in Höhe von 174,-Euro monatllich. Diese Grundrente wird auf die Grundsicherung des Jobcenters nicht angerechnet. Wird diese Grundrente bei einer EM-Rente angerechnet und wenn, in welcher Höhe. Bedanke mich im Voraus für hilfreiche Imformationen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Detlef Wengel,

bei der von Ihnen bezogenen Rente nach dem BVG handelt es sich um eine Entschädigungsleistung. Diese Leistungen werden grundsätzlich nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

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1 Antworten

Detlef Wengelam 25.03.2013 | 09:55
Recht herzlichen Dank für die Antwort. Jetzt habe ich Klarheit. Hatte vorher bereits im Internet recherchiert und verschiedene Antworten gefunden. Da ja diese Grundrente nach § 31 BVG auch nicht auf AlG II verrechnet wird, war mir schleierhaft, warum es auf EU-Rente angerechnet werden soll. In dem Moment hätte ich über 8o,- Euro im Monat eingebüsst. Jetzt bin ich beruhigt. Nochmals herzlichen Dank, werde dieses Forum weiter empfehlen!! MfG D. Wengel
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