Hallo Heinerich,
W°lfgang hat Ihre Frage bereits sehr ausführlich beantwortet. Den Ausführungen können wir uns nur komplett anschließen.
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Ihr Admin
Auch das stimmt nur im Individualfall aber nicht pauschal. Dafür müsste man den Versicherungsverlauf kennen.Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (hier Ihre 2 Jahre) wird immer vorrangig angerechnet, die parallele Studienzeit (die eh nichts wert ist - rentenrechtlich)...Stimmt so nicht ganz, wäre es um die Erwerbsminderungsrente gegangen hätte das langfristige Studium sogar einen sehr hohen Wert.
Den Versicherungsverlauf kennen Sie doch, neun Jahre Studium von 1984-1993. Für den Fall der Hochrechnung bei Erwerbsminderung erhöht das den Durchschnittswert beträchtlich. Das Studium wird ausradiert.Stimmt so nicht ganz, wäre es um die Erwerbsminderungsrente gegangen hätte das langfristige Studium sogar einen sehr hohen Wert.Auch das stimmt nur im Individualfall aber nicht pauschal. Dafür müsste man den Versicherungsverlauf kennen.
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