Hallo Heinerich,
die 8 Jahre Maximaldauer schließen alle Ausbildungszeiten zusammen ein, also wohl auch die erforderliche Schulausbildung, um die Hochschulreife zu erlangen (sofern nicht in 'Abendschule' neben einer Beschäftigung erworben.
Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (hier Ihre 2 Jahre) wird immer vorrangig angerechnet, die parallele Studienzeit (die eh nichts wert ist - rentenrechtlich), wird hier nicht anzurechnen sein.
Mit Schulausbildung (3 Jahre von 17 - 20?) + 7 Jahre Studium überschreiten Sie die anrechnungsfähigen Ausbildungszeiten um 2 Jahre. Hier gibt es die Möglichkeit, für nicht anrechenbare Ausbildungszeiten jenseits der 8 Jahre UND auch der schulischen Ausbildung 16. - 17. Lbj., freiwillige Beiträge nachzuzahlen. Kann interessant sein, wenn es um Beitragszeiten geht/da fehlt noch was, kann interessant sein, wenn es um die Rentensteigerung geht. Nebenbei kann auch die steuerliche Komponente interessant sein, da diese Beitragszahlung/ggf. in jährlichen Häppchen, als Altersvorsorgebeiträge gelten. Das Recht zur Nachzahlung endet allerdings mit Erreichen Alter 45 - ggf. später, wenn Sie im Rahmen einer Kontenklärung und folgendem Feststellungsbescheid auf diese Nachzahlungsoption seitens DRV noch nicht hingewiesen worden sind. *) Ausgehend vom Beginn des Studiums könnten Sie allerdings schon so um Jg. 1964 sein, mithin jenseits der 45 ;-) ...Sofern Sie die Nachzahlungsoption in Erwägung ziehen sollten, wird sich das nach Abschluss der Kontenklärung mit der nächsten Beratungsstelle klären lassen.
Gruß
w.
*) Frage an Experten/"DRV-KollegInnen": Erhalten Versicherte, die selbst bis zum Rentenantrag/Regelaltersrente nie eine Kontenklärung gemacht, auch den Hinweis auf die noch bestehende Nachzahlungsoption weit jenseits der 45/konnten ja auf diese Option mangels Erfassung von Ausbildungszeiten nicht vorher informiert werden? Oder lässt man die im 'nicht nachgefragten Regelungsdickicht' stehen? -> "was der nicht (nach)fragt, teilen wir dem auch nicht mit!" ...bis er auf die entsprechenden RAA trifft.