Sie sind durch die Kinderberücksichtigungszeit, ist die Zeit bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kind, wenn bei Ihnen im Versicherungskonto beantragt, rentenrechtlich abgesichert. Bis zu diesem Datum brauchen Sie sich NICHT bei der AfA arbeitslos melden. Erst, ab dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes sollten Sie ein Beratungsgespräch suchen, es sei denn, Sie sind dann wieder im Arbeitsleben tätig.