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Experten-Antwort

Anrechnung beitragsfreier Zeiten?

von Manu197911.01.2011 | 11:19
1741 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe mich nach 3 Jahren Erziehungszeit wie bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gelmeldet. Ich bekomme keinerlei Leistungen vom Amt und möchte dies auch nicht! Nun ist es so, dass ich gern wissen möchte was es mir bringt beim Amt gemeldet zu bleiben obwohl ich keinerlei Leistungen beziehe. Macht es überhaupt Sinn? Werden die Zeiten bei der späteren Rente überhaupt berücksichtigt und wenn ja in welcher Höhe? Ich komme mir auf dem Amt irgendwie veräppelt vor! Man wird dort behandelt wie Leute 2. Klasse, weil ich mich gewagt habe die tollen "Maßnahmen" abzulehnen! Also ist es von Nachteil, wenn ich mich nicht beim Amt melde? Mit freundlichen Grüßen Manuela

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie sind durch die Kinderberücksichtigungszeit, ist die Zeit bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kind, wenn bei Ihnen im Versicherungskonto beantragt, rentenrechtlich abgesichert. Bis zu diesem Datum brauchen Sie sich NICHT bei der AfA arbeitslos melden. Erst, ab dem 10. Geburtstag des jüngsten Kindes sollten Sie ein Beratungsgespräch suchen, es sei denn, Sie sind dann wieder im Arbeitsleben tätig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 11.01.2011 | 12:31
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Deutschen Rentenversicherung ein gemeinsames Merkblatt zum Thema „Vorruhestand und Altersrente“ abgestimmt. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichung… Das Merkblatt enthält unter anderem Informationen zu folgenden Punkten: - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach § 237 SGB VI; - Arbeitslosigkeit mit und ohne Meldung bei einer Agentur für Arbeit; - Voraussetzungen, die Arbeitslosigkeit im Rahmen der 52-Wochenregelung des § 237 SGB VI – ohne Meldung bei der Agentur – gegenüber der Rentenversicherung selbst nachzuweisen; - weitere Altersrenten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden können. Durch die Kinderberücksichtigungszeit sind Sie jedoch bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kind rentenrechtlich abgesichert. Bis zu diesem Datum brauchen Sie sich NICHT bei der AfA arbeitslos melden, wenn die Zeit bei Ihnen im Versicherungskonto anerkannt wird. Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug sind nicht besonders zu bewerten. Wer Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug als rentenrechtliche Anrechnungszeiten nutzen will, der muss bezogen auf den Status der Arbeitslosigkeit die gleichen Auflagen wie ein Leistungsbezieher erfüllen. Zusätzlich ist noch zu beachten, dass das Kriterium „Verfügbarkeit“ für die Vermittlungsbemühungen der Agenturen beinhaltet, dass die „Vermittlung“ nicht eingestellt worden ist. Daher müssen Nicht-Leistungsbezieher ihre Arbeitslosmeldung spätestens alle drei Monate erneuern. Lesen Sie dazu: http://montagsdemo.oestliche.gefil.de/html/dateien/infoblaetter/…
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