Wir die EM-Rente eigentlich gekürzt, wenn man einen kleinen Betrag aus der betrieblichen Pensionskasse erhält?
05.11.2009, 10:06
von
silence
05.11.2009, 10:23
von
F U N
Hallo silence,
die antwort ist: NEIN - hierfür gibt es keine Anrechnungsvorschrift im SGB VI
05.11.2009, 10:25
von
Unbekannt
Nein!
Die Betriebsrente zählt nicht als zu berücksichtigendes Einkommen im Sinne des § 96 a SGB VI. Daran ändert sich auch nichts durch den Verweis durch § 96 a Absatz 3 Nr. 4 SGB VI auf § 18 a Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 SGB IV. Denn auch hier wird die Betriebsrente nicht genannt.
05.11.2009, 15:15
Experten-Antwort