Guten Tag,
meine Frau und ich beziehen beide eine gesetzliche Altersrente. Ich selbst beziehe noch zwei betriebliche Altersrenten, die beide vertraglich zu 60% an meine Frau weitergezahlt werden wenn ich vor meiner Frau sterben sollte. Meine Frage lautet: wird dieses zukünftige Einkommen aus meinen betrieblichen Renten bei der Berechnung der gesetzlichen Witwenrente angerechnet? Zum Zeitpunkt des "Schadenfalls" existiert es ja noch nicht, es sollte m.E. nicht angerechnet werden.
Die Ehe wurde 1994 geschlossen.
Mit frdl. Grüßen
24.09.2020, 13:37
von
Günter
24.09.2020, 14:46
Experten-Antwort
Hallo Günter,
für Sie gilt vermutlich "altes" Hinterbliebenrecht, sofern Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben u n d mindestens ein Ehegatte vor dem 02.1.1962 geboren ist. Dann würden eigene Betriebsrenten des überlebenden Ehegatten nicht angerechnet.
Details hierzu werden im Einzelfall von der Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers geprüft.