Von der Rv wurde bestätigt, dass mir die große Witwenrente zusteht. Danach wurde jedoch die Hinterbliebenenrente meines
Mannes (vonBBG anerkannte Berufskrankheit
und von meinem Mann eingezahlte persönliche Versicherung an die BBG) mit der Witwenrente verrechnet, so dass
ca 29,-€ übrig blieben. Mir geht es um die rechtlichen Grundlagen! Das ist meine Anfrage.
Hallo lexa,
die Rechtsgrundlage für die Anrechnung der BG-Witwenrente auf die Witwenrente aus der Rentenversicherung ist § 93 SGB VI. Nach dieser Vorschrift dürfen beide Renten zusammen einen bestimmten Grenzbetrag nicht überschreiten. Wird der Grenzbetrag überschritten, dann wird die Differenz von der Witwenrente aus der Rentenversicherung abgezogen. Die genaue Berechnung finden Sie in Ihrem Rentenbescheid. Sie können sich den Bescheid auch gerne in einer unserer Beratungsstellen erklären lassen (Adressen in der linken Menüleiste).
Sie müssen es so sehen, für die Unfallrente hat Ihr Mann nie einen einzigen Cent gezahlt. Daher gleicht sich aus, das die Rente der RV gekürzt wird, aber eine Unfallrente, für die nie ein einziger Cent von Ihnen gezahlt wurde, zur Auszahlung kommt.
Schauen Sie mal in § 93 Absatz 5 Nr. 2 SGB VI. Das ganze einschließlich Kommentierung finden Sie im Internet unter rvliteratur.bfa.de, das ist die Arbeitsgrundlage der GRV.