Hallo B.Loebert,
der Besuch einer Fachschule kann nach Vollendung des 17. Lebensjahres als Anrechnungszeit berücksichtigt werden. Wie W*lfgang bereits zutreffend ausgeführt hat, zählen diese Anrechnungszeiten zu der Wartezeit von 35 Jahren, nicht aber zu den 45 Jahren. Grds. werden Zeiten der Fachschulausbildung mit 75 % des Gesamtleistungswertes für max. 36 Kalendermonate bewertet.