Liebes Expertenteam,
ein Freund von mir war zuvor angestellt - sammelte also Beitragsmonate - für eine gewisse Zeit - und machte sich dann selbstständig. Innerhalb der Selbstständigkeit kam das Kind und er war sehr schnell zuständig für die Betreuung während seine Freundin weiter arbeitete. Meine Frage: Um die Mindestversicherungszeit für einen Anspruch zu erreichen, müsste mein Freund seine Zeit zuhause mit Kind anrechnen lassen. - Ist das möglich auch wenn er um die Kinderbetreuungszeit "herum" höchstens selbstständig tätig war?
Vielen Dank!!!
Schöne Grüße, Kate