Um eine Aussage treffen zu können, ob Ihnen Kindererziehungszeiten nach deutschem oder österreichischem Recht anzurechnen sind, würde ich mehr Angaben benötigen.
Wenn Sie beispielsweise vor der Kindererziehung in Österreich beschäftigt waren, sollten Ihnen die Erziehungszeiten in Ihrer österreichischen Versicherung gutgeschrieben werden. Die Anerkennung der Kindererziehungszeiten in der deutschen Rentenversicherung wäre in diesem Fall ausgeschlossen.