Grundsätzlich wird die Unfallrente der Berufsgenossenschaft immer voll gezahlt. Übersteigt jedoch
die Unfallrente zusammen mit der Altersrente aus der Rentenversicherung einen bestimmten
Betrag (in der Regel 70 % des Jahresarbeitsverdienstes als Monatsbetrag), dann wird die Altersrente gemindert. Der Jahresarbeitsverdienst liegt der Berechnung der Unfallrente zugrunde. Bei der Unfallrente wird noch ein Freibetrag (je nach Grad der MdE) abgezogen. Um eine genaue Berechnung zu erstellen, empfehle ich eine persönliche Rentenberatung in einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung . Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Bitte nehmen Sie Ihren Bescheid über die Gewährung der Unfallrente bzw. die aktuelle Anpassungsmitteilung zur Berechnung mit.