Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Turandot,
wie bereits von W*lfgang beschrieben, berechnet der Renten Service nicht selbst die Witwenrente oder Witwerrente, sondern leistet die Versichertenrente in der bisherigen Höhe für drei Monate als Vorschuss. Bei der Rentenberechnung durch den Rentenversicherungsträgers entsteht aufgrund des Besitzschutzes in der Regel keine Überzahlung der anschließenden Hinterbliebenenrente. In Einzelfällen können dennoch Überzahlungen entstehen. Ein häufiger Grund sind, wie bereits genannt, unterschiedliche Kranken- und Pflegeversicherungsverhältnisse der verstorbenen Person und der Witwe oder des Witwers.
Bei Spätaussiedlerpaaren mit Begrenzung der Entgeltpunkte auf 40 Entgeltpunkte wird hingegen kein Sterbevierteljahr ausgezahlt, eine Überzahlung der Vorschusszahlung wird dadurch vermieden.
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