Anrechnung der Vorschußzahlung

von
KK

Es heißt: "Der Vorschuß beträgt das Dreifache des auf den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages und wird auf die Witwenrentenansprüche angerechnet".
Wie funktioniert diese "Anrechnung"?
Bekommt eine Witwe trotz beantrager Vorschußzahlung für die ganzen 3 Monate die "volle" Rente? Wann wird spätestens angerechnet?

von
bekiss

In den ersten drei Monaten besteht Anspruch auf Witwen-/Witwerrente in Höhe der Versichertenrente. Genau diese Zahlung erfolgt bei den meisten Witwen-/Witwern auf Antrag durch die Deutsche Post AG Rentenservice und dient der Vermeidung einer finanziellen Lücke bis zur Aufnahme der Zahlung einer Hinterbliebenenrente durch den Leistungsträger. Diese Vorschusszahlung wird unmittelbar an der Rentenzahlung für die ersten 3 Monate wieder einbehalten.

von
KK

Vielen Dank bekiss für die Antwort.
Leider ist es mir jedoch immer noch nicht so recht klar, wie nun der ganze Ablauf funktioniert.
Das Sterbevierteljahr wird doch unabhängig von der Vorschußzahlung gezahlt, oder? Wenn jemand das 3fache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenlbetrages erhält (wegen der beantragten Vorschußzahlung), kann er doch nicht auch noch für das "Sterbevierteljahr" auch noch die "volle" Rente bekommen?

Experten-Antwort

Witwen- oder Witwerrente steht dem Hinterbliebenen in den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tode des Versicherten in Höhe der Versichertenrente zu, ab dem 4. Kalendermonat erfolgt dann eine Absenkung auf 60 Prozent der Versichertenrente.

Zur Vermeidung von finanziellen Engpässen des Hinterbliebenen zahlt der Rentenservice der Deutschen Post bei entspr.
Antragstellung die Versichertenrente, die im Monat des Todes zustand, für die nächsten drei Kalendermonate weiter und
teilt dies dem Rentenversicherungsträger mit.
Dieser stellt mit dem Rentenbescheid die Hinterbliebenenrente fest und berücksichtigt dabei, daß die ersten drei Kalendermonate der Hinterbliebenenrente bereits als Vorschuß ausgezahlt worden sind und rechnet diese bei
der Feststellung der Rentenzahlung an.

Beispiel: Versicherter verstirbt im Februar 2007, die Höhe der Versichertenrente beträgt 1000.- Euro mtl.
Beginn der Witwenrente 01.03.2007
die Witwe hat den Vorschuß beim Rentenservice beantragt, dieser zahlt 3 x 1000.- Euro aus.

Die Witwenrente steht in den ersten 3 Kalendermonate in Höhe der Versichertenrente zu, also von 01.03.
bis 31.05.2007 in Höhe von 1000.- Euro, danach in Höhe von 60 Prozent, also 600.- Euro ab 01.06.2007.

Durch die Vorschußzahlung hat die Witwe ihre Witwenrente für die Monate März bis Mai 2007 bereits erhalten.
Der Rentenversicherungsträger rechnet diese Beträge bei der Feststellung der Witwenrente an, und zahlt
deshalb in diesem Zeitraum keine Rente mehr aus.

Weitere Informationen und Auskünfte hierzu erhalten Sie durch die Rentenversicherungsträger bzw. die Antragsaufnehmenden Stellen (Versicherungsämter, Ortsbehörden usw.)

von
KK

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

von
Thomas

Da möchte ich gerne dieses Thema noch mal aufgreifen. Mein Vater ist am 03.05.2007 verstorben. So bekommt meine Mutter zu ihren 700 € Rente, den durch sie vorgestern beantragten Vorschuss auf die Witwenrente. Das hieße also, sie bekommt für Juni, Juli und August die 1.500 € die mein Vater bekommen hat voll weiter. Zwischenzeitlich stellt sie bei der Stadt den Antrag auf Witwenrente. Da sie den Vorschuß erhalten hat, würde sie dann ab 01.09.2007 Witwenrente in Höhe von ihren eigenen 700 € plus 60 % (900 €) der Rente meines Vaters erhalten. Also betrüge die Witwenrente ab dem 01.09.2007 ca. 1600 €, wobei für Juni bis August nicht gezahlt wird, da dies durch den Vorschuss erledigt wurde. Ist das korrekt so oder habe ich noch Denkfehler darin? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichem Gruß Thomas

Experten-Antwort

Ihre Ausführungen sind soweit in Ordnung und richtig. Lediglich der Hinzuverdienst muss geklärt werden. Die Hinzuverdienstgrenze bei WW-RT beträgt 689,83 EUR. Da Ihre Mutter 700,- EUR RT hat sind das ca. 10,- EUR zuviel. Die WW-RT wird um 40% dieser ca. 10,- EUR gekürzt; also WW-RT in Höhe von 896,- EUR ab 09/2007

von
Thomas

Danke für Ihre Antwort. Also ist der Vorschuss mit der Zahlung für die drei Monate abgegolten, da die Witwenrente erst ab dem vierten Monat gezahlt wird. Bei der Berechnung ab dem 4. Monat spielt dieser gezahlte Vorschuss also keinerlei Rolle mehr. Mit der Hinzuverdienstgrenze das habe ich verstanden, jedoch ist diese nicht in den neuen Ländern geringer?

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