Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung der Witwenrente auf die eigene Pension

von Hubert Wende28.03.2017 | 11:27
19151 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Würde mich mal interessieren, ob und inwieweit die Rente des verstorbenen Ehemannes (kein öffentlicher Dienst) auf meine Beamtenpension angerechnet werden kann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes (Witwenrente aus dem System der Deutschen Rentenversicherung) erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der Höhe der eigenen Beamtenpension (also umgekehrt der von Ihnen angenommenen Regelung). Das Ruhegehalt wird pauschal um 25 % bzw. 43,6 % (je nach Rechtslage) gekürzt und stellt damit das anrechenbare Einkommen dar. Der den Freibetrag von derzeit 803,88 Euro übersteigende Teil wird dann zu 40 % gekürzt in der Witwenrente. Zur individuellen Klärung empfehle ich jedoch ein persönliches Beratungsgespräch!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

SuchenUndFragenam 28.03.2017 | 11:50
Die Witwenrente wird nicht auf die Pension angerechnet, sondern die Pension wird auf die Witwenrente angerechnet...
TanteCharlieam 28.03.2017 | 11:49
Da Fragen Sie am besten bei Ihrer Pensionskasse nach. Diese Forum ist "ihre-vorsorge.de: Eine Initiative der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" Dient also nur für Fragen zur gesetzlichen Rente.
Wuffam 28.03.2017 | 11:54
Da die Beamtenpension tendenziell höher ist als die gesetzliche Rente, wird zwangsläufig diese Rente angerechnet.
TanteCharlieam 28.03.2017 | 11:51
Allerdings wird andersrum ein Schuh draus. Auf die Witwenrente aus der gRV wird unter Umständen die eigene Beamtenpension angerechnet..... Also lieber mal dort auch noch melden. Wenn Sie dies nämlich nicht mitteilen, und später von der gRV jemand rausfindet, gibt's empfindliche Nachforderungen....
KPJMKam 28.03.2017 | 12:16
Halo. Die eigene Pension wird nicht gekürzt. Bei der Witwenrente gibt es die Abzüge. Ihr Pensionsbetrag der über etwa 800€ liegt wird miit 40% auf die Rente angerechnet. Also dieser 40%Betrag wird von der zustehenden Witwenrente abgezogen und den Rest gibt es dann als Witwenrente.
Klugpuperam 28.03.2017 | 12:23
Leistungen an Hinterbliebene (z. B. Witwenrente) haben Unterhaltsersatzfunktion, daher handelt es sich hierbei auch um nachrangige Leistungen, die unter Umständen nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden, wenn die eigenen Einkünfte der Hinterbliebenen ausreichend hoch sind. Will heißen, bevor eine Hinterbliebenenrente gezahlt wird, wird das anzurechnende Einkommen (z. B. Beamtenbezüge oder auch Pensionen) ermittelt und dann wird geprüft, ob die Rente überhaupt zur Auszahlung kommt.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026