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Anrechnung der Zeit zwischen Studium und Berufseinstieg zur Rentenanwartschaftszeit

von Jan27.09.2011 | 18:11
2413 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde in Kürze mein Studium beenden und überlege, ob ich mich für die Zeit der Arbeitssuche arbeitslos ohne Leistungen melden soll. Der einzige Anreiz wäre eine etwaige Anrechnung zur Rentenanwartschaftszeit. Daher meine Frage: würde die Zeit zw. Studium und Berufseinstieg in der Rentenversicherung berücksichtigt, wenn KEINE versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt/unterbrochen wird? Vielen Dank im Voraus.

6 Antworten

NBGFUNam 27.09.2011 | 19:07
Hallo, eine anzurechnende Zeit der Meldung der Agentur für Arbeit würde nur dann eintreten wenn vorher (vor dem Studium) unmittelbar eine versicherungspflichtige Beschäftigung hatten oder Leistungen beziehen. Sollten Sie noch keine 25 Jahre alt sein, können die Zeiten mit Meldung bei der AfA auch ohne sogenannte Unterbrechung bei der gesetzlichen RV gutgeschrieben werden.
Janam 27.09.2011 | 22:02
Hallo, d.h. da ich älter als 25 bin, weder vor dem Studium einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen bin noch Leistungen beziehe, wird mir keine Zeit angerechnet, richtig?
...am 28.09.2011 | 07:11
richtig
-am 28.09.2011 | 09:12
Hallo Jan, zu dem Sachverhalt ist eigentlich alles schon durch die anderen Beiträge gesagt. Ergänzend vielleicht noch Folgendes: Sollten Sie 1. bereits 5 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt haben und 2. in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Arbeitslosenmeldung wenigstens einen Pflichtbeitrag gezahlt haben kann die Zeit als Anwartschaftserhaltend für die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet werden. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, so wirkt sich die Meldung bei der Agentur für Arbeit überhaupt nicht rentenrechtlich aus. Mit freundlichen Grüßen
Janam 29.09.2011 | 08:01
Vielen Dank für Ihre Antworten. Sie haben mir sehr geholfen.
Ernstam 04.10.2011 | 20:10
Ich habe an dieser Stelle eine weitere Frage. Ich bin selber noch 24, habe mein Studium soeben beendet. Während des letzten Jahres bin ich einer geringfügigen Beschäftigung als SHK nachgegangen. Zählt dies schon zu einer versicherungpflichtigen Beschäftigung? Wenn ja, dann müsste ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden, damit mir die Zeit der jetzigen Arbeitssuche nicht bei der Rentenanwartschaftszeit gekürzt wird?
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