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Experten-Antwort

Anrechnung deutscher Anrechnungszeiten bei unterschiedlichem Altersrenten-Eintrittsalter in D und im Aufenthaltsland

von insight10.05.2021 | 11:39
105 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, nachdem eine frühere Frage von mir hier sehr gut beantwortet worden ist, habe ich jetzt eine Frage zum obigen Thema. Die DRV hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass ich maximal 8 Jahre schulischer (inkl. hochschulischer) Ausbildung (plus Zivildienst) angerechnet bekommen kann. Im selben Brief steht, dass mein Altersrenten-Eintrittsalter in D im Jahre 2023 liegt. In meinem Aufenthaltsland, im EU-Ausland, kann ich allerdings schon ca. 1 Jahr früher, im Juli 2022, kurz nach Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersrente beantragen. (In einem früheren Brief der DRV wurde mir mitgeteilt, dass ich in D Anspruch auf eine Rente von ca. 30 € hätte. Im jetzigen Brief ist kein Betrag angegeben.) Ich gehe davon aus, dass mir bei Renteneintritt im EU-Ausland die ca. 8 Jahre aus Deutschland angerechnet werden. Dies wäre wichtig, weil ich 2022 in meinem Aufenthaltsland 35 Jahre Beiträge gezahlt haben werde, hier aber mehr als 35 Jahre Minimum sind. Kann ich die 35 Jahre mit den 8 Jahren "aufbessern"? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo insight,

Ihr Anliegen können Sie nur über den spanischen Rentenversicherungsträger klären. In wie weit deutsche rentenrechtliche Zeiten in Ihrer spanischen Rente berücksichtigt werden, können wir in diesem Forum leider nicht beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 10.05.2021 | 11:57
Um welches andere Land geht es denn? Vieles lässt sich dann präziser sagen..... Welche Zeiten im anderen Land zählen erfragen Sie bitte dort. In D zählen "ausländische" Zeiten mit wenn es entsprechende SV Abkommen gibt. Schule und Studium zählen mit maximal 8 Jahren als Versicherungszeit, wenn Sie auf 35 Versicherungsjahre kommen, wäre auch eine Rente in D ab 63 möglich, bzw. dann wenn Sie im anderen Land in Rente gehen. Halt mit Abschlägen, aber wenn es um eine Rente von 30 Euro geht, sind die Abschläge doch "peanuts". So gesehen könnten Sie wahrscheinlich auch gleichzeitig in Rente gehen, aber wenn die 30 Euro ein paar Monate später kommen, ist das doch auch kein Problem.
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