Liebe Experten,
Mein Vater (Jahrgang 1953) ist 1979 nach Deutschland gezogen. Da ein öffentlich gefördertes Sprachkurs-Angebot für Zugewanderte wie heute (geschweige denn Integrationskurse) damals leider noch nicht existierte, hat er zwei Semester lang an der hiesigen Universität "Deutsch als Fremdspache belegt" (Kein Regelstudium!)
Nachdem der Erfolg dort allerdings dürftig war, hat er an einer privaten Sprachschule auf eigene Kosten einen mehrmonatigen Deutschkurs belegt.
Heute werden solche Maßnahmen für Zuwandere ja vielfach staatlich gefördert, da sie der sog. "Integration in den Arbeitsmarkt" dienen. (Hat bei meinem Vater wohl geholfen: Seitdem jahrzehntelang ununterbrochene versicherungspflichtige Beschäftigung :) )
Meines Wissens werden diese Zeiten bei Zuwanderern heute auch seitens der DRV -ähnlich berufsvorbereitender Maßnahmen- als Rentenzeiten angerechnet.
Könnte dies grundsätzlich auch bei den zurückligenden Spachkurs-Zeiten meines Vaters der Fall sein? Falls Ja, welche Voraussetzungen müssten dazu erfüllt sein?
Mit freundlichen Grüßen
Altan