Hallo Friederike,
auf jeden Fall wird die eigene Altersrente Ihres Vaters auf die Witwerrente angerechnet.
Die Leistungen der Pflegekasse sowie das Blindengeld zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen.
Ob die Betriebsrente und die Leistung aus der VBL anzurechnen sind, hängt jedoch von bestimmten Kriterien ab. Hier besagt die gesetzliche Regelung:
Wenn der versicherte Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erfolgt keine Anrechnung.
Nach Ihren Angaben hat Ihr Vater bereits 1970 geheiratet - insoweit ist anzunehmen, dass er auch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Da die o. g. Kriterien damit erfüllt sind, erfolgt auch keine Anrechnung von Betriebs- und VBL-Rente auf die Witwerrente.