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Experten-Antwort

Anrechnung eigene VBL auf Witwerrente

von Friederike26.07.2020 | 21:24
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3 Antworten

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Meine Mutter ist kürzlich verstorben und ich möchte für meinen Vater die Witwerrente beantragen. Mein Vater erhält neben der gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente seines alten Arbeitgebers sowie eine VBL-Rente. Die Ehe wurde 1970 geschlossen und mein Vater bezieht die gesetzliche Rente bereits seit 2004. Außerdem erhält er aufgrund einer Pflegestufe auch Leistungen der Pflegekasse sowie anteilig Blindengeld. Welche Einkünfte meines Vaters werden bei der Berechnung angerechnet? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friederike,

auf jeden Fall wird die eigene Altersrente Ihres Vaters auf die Witwerrente angerechnet.

Die Leistungen der Pflegekasse sowie das Blindengeld zählen nicht zum anrechenbaren Einkommen.

Ob die Betriebsrente und die Leistung aus der VBL anzurechnen sind, hängt jedoch von bestimmten Kriterien ab. Hier besagt die gesetzliche Regelung:

Wenn der versicherte Ehepartner nach dem 31. Dezember 2001 gestorben ist, aber die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erfolgt keine Anrechnung.

Nach Ihren Angaben hat Ihr Vater bereits 1970 geheiratet - insoweit ist anzunehmen, dass er auch vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde. Da die o. g. Kriterien damit erfüllt sind, erfolgt auch keine Anrechnung von Betriebs- und VBL-Rente auf die Witwerrente.

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2 Antworten

Reginaam 27.07.2020 | 16:00
Hallo, ich bekomme auch VBL- Hinterbliebenenrente und sie wird nicht auf die Witwenrente der Rentenversicherung angerechnet. LG
W°lfgangam 27.07.2020 | 17:20
...abgeleitete Leistungen wg. des Todes (hier die VBL-Witwenrente oder auch andere Betriebswitwenrentenleistungen, sonstige 'Todesfall-Leistungen') werden niemals auf die DRV-Witwenrente angerechnet. *) Ggf. erfolgt eine anteilige Kürzung im selben Verhältnis, wie die DRV-Witwenrente bei höheren _eigenen_ anrechenbaren Einkünften zu mindern ist. Gruß w. *) bei (zusätzlicher) GUV-Witwenrente sieht das allerdings anders aus/falls das jemand spontan im Hinterkopf hatte ;-)
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