Hallo Anna,
ob dieser Rechner aussagekräftig ist, kann ich nicht beurteilen. Er scheint aber eine Verletztenrente nicht zu berücksichtigen.
Der Grundrentenbetrag lt. BVG (siehe Expertenantwort) richtet sich nach Ihrem MdE. Hier finden Sie eine Tabelle dazu:
http://www.buzer.de/s1.htm?a=31&g=&kurz=BVG&ag=443
Dieser Betrag wäre dann der 'Freibetrag', der nicht angerechnet wird. Beispiel Unfallrente 500,00 EUR, MdE 30 Freibetrag 156,00 Anrechnung 344,00 EUR.
Bei der Anrechnung Ihrer Einkünfte gibt es aber auch einen Gesamtfreibetrag, dieser beträgt aktuell 902,62 EUR.
Also Betrag Ihrer Rente (wird zur Berechnung pauschal gekürzt, ich meine es sind 14%) plus (Rest)Betrag Unfallrente = Gesamtbetrag abzüglich 902,62 EUR . Von einem hier übersteigenden Betrag werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet.
Da Ihr Mann bereits EM-Rente bezogen hat, können Sie hier den letzten Betrag der monatlichen EM-Rente ansetzen. Davon 60/55 %.
Und dann ggfs. 40 % der zuvor berechneten Differenz abziehen.
Etwas detaillierter erklärt wird es hier:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/witwer-witw…