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Experten-Antwort

anrechnung einer abpfindung auf die witwerrente

von angelika11.02.2011 | 19:42
2331 Ansichten
12 Antworten

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wir haben gerade gehört das die abfindung die der verstorbene vor 2 jahren erhalten hat auf die witwerrente angerechnet wird. ist das so korrekt? und wenn ja, in wie fern wird es angerechnet? der hinterbliebene ( eigentlich beide,als paar) hatten ein neues auto bestellt und da sind dann ein paar tausend von dem geld weg. wir das noch als da gerechnet, ich meine also das geld.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich wird auf eine Hinterbliebenenrente nur eigenes Einkommen des Hinterbliebenen angerechnet. Die Abfindung die der Verstorbene erhalten hat, zählt nicht zum eigenen Einkommen.

Die Ausführungen zur Unterscheidung von Sozialanteilen und Entgeltanteilen einer Abfindung sind zutrefend, aber im vorliegenden Fall irrelevant, da es sich nicht um eigenes Einkommen des Hinterbliebenen handelt.

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11 Antworten

Anitaam 12.02.2011 | 11:58
Der Verstorbene hat eine Abfindung erhalten? Seltsam. Klar ist jedenfalls, dass für einen Zeitraum nicht zweimal gezahlt wird, also z.B. Abfindung für die wiederverheiratete Rente und Witwenrente - falls das gemeint war.
angelikaam 12.02.2011 | 17:29
so jetzt muss ich das noch mal richtig schreiben, da es nicht um mich geht. also der verstorbene wurde vor mehr als 2 jahren gekündigt, da die firma übernommen wurde und er kein arbeitsplatz mehr hatte. er war dort 40 jahre beschäftigt und bekam diese abfindung. er kam in den sogenannten transfer für 1 jahr. nach ablauf hätte er sich arbeitslos melden können, aber aufgrund gesundheitlicher probelme hat er vorzeitig rente beantragt und diese seit letztem jahr bekommen. ich hoffe ich habe das jetzt so geschrieben das man es versteht (sorry für den beitrag vorher, war durcheinander und unverständlich) so und nun ist die frage ob diese abfindung die vor ca.2 jahren, gezahlt wurde auf die witwerrente angerechnet wird
hääähhhhham 12.02.2011 | 17:43
über den berg ist weiter als zu fuß weil draußen kälter ist als nachts am BAHNHOF Wie meinen? Egal was, jedenfalls weniger nehmen!
Schadeam 12.02.2011 | 17:43
Klare Antwort: nein Nur Einkünfte der Witwe werden auf die Witwenrente angerechnet. (jetzt war die Frage auch so formuliert, dass man sie versteht, danke)
-_-am 12.02.2011 | 17:45
:P http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Abfindungen, auch aufgrund bzw. nach Maßgabe sog. "Sozialpläne", die der Arbeitgeber als einmalige oder laufende Leistung bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erbringt, setzen sich zum einen aus einer Abgeltung für den Verlust von Arbeitsentgelt ("Arbeitsentgelt") und zum anderen aus einer Entschädigung für den Verlust sozialer Besitzstände ("sozialer Anteil") zusammen. Nur der "Arbeitsentgeltanteil" einer Abfindung ist als ein dem Arbeitsentgelt vergleichbares Einkommen zu behandeln. Aus seinem Betrag wird - nach Maßgabe des § 143a SGB 3 - ein Ruhenszeitraum errechnet, für den das bisher berücksichtigte Einkommen (Arbeitsentgelt) weiterhin der Einkommensanrechnung zugrunde gelegt wird. Für diesen Zeitraum wird damit das Weiterbestehen eines Arbeitsverhältnisses fingiert, wenn es ohne Einhaltung einer der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers entsprechenden Frist aufgelöst worden ist. Dabei muss das Arbeitsverhältnis nicht zwingend durch Kündigung des Arbeitgebers aufgelöst worden sein, sondern es kann auch auf andere Weise (z. B. aufgrund einer Vereinbarung) beendet worden sein.
angelikaam 14.02.2011 | 13:29
vielen dank
angelikaam 12.02.2011 | 17:47
danke für die antwort. warum sagt eine die bei der rv in berlin arbeitet sowas und bringt den witwer so durcheinander. ich sage ja lieber nochmal jemanden fragen bevor man alles glaubt
hääähhhhham 12.02.2011 | 18:01
Zitat von hääähhhhh anzeigenausblenden
Ich weiß zwar nicht, was ein "probelm" und eine "abpfindung" ist, dafür habe ich in der Schule in Sachen Orthographie besser aufgepasst! Den Begriff hast du sicher noch nie gehört. Ist aber nichts Unanständiges, klingt nur so ähnlich. Guck mal bei www.wikipedia.de nach. Dieser haben meiner auch gehilft.
angelikaam 13.02.2011 | 13:08
Zitat von hääähhhhh anzeigenausblenden
über den berg ist weiter als zu fuß weil draußen kälter ist als nachts am BAHNHOF Wie meinen? Egal was, jedenfalls weniger nehmen!
Ich weiß zwar nicht, was ein "probelm" und eine "abpfindung" ist, dafür habe ich in der Schule in Sachen Orthographie besser aufgepasst! Den Begriff hast du sicher noch nie gehört. Ist aber nichts Unanständiges, klingt nur so ähnlich. Guck mal bei www.wikipedia.de nach. Dieser haben meiner auch gehilft.
auch für dich gibt es dort etwas http://de.wikipedia.org/wiki/Idiot http://de.wikipedia.org/wiki/Dumpfbacke http://de.wikipedia.org/wiki/Opfer_%28Schimpfwort%29 http://www.ihre-meinung-interessiert-uns.net/
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