Siehe § 93 Sozialgesetzbuch VI:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0609300
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Siehe § 93 Sozialgesetzbuch VI:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/06/index.php?norm_ID=0609300
Ich wollte die Erklärung nicht zu kompliziert machen, habe aber darauf hingewiesen: "SEHR vereinfacht und ohne Abzug gewisser unberücksichtigt zu lassener Rentenbeträge ausgedrückt:" Dies kann man ja im § 93 SGB VI selbst nachlesen. ;-)Welcher § ist schon leicht verständlich? ;-) SEHR vereinfacht und ohne Abzug gewisser unberücksichtigt zu lassener Rentenbeträge ausgedrückt: Der Grenzbetrag von 70 % (§ 93 Abs. 3) wird als Monatsbetrag festgestellt und ist von dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) der Unfallversicherung abzuleiten. Die Höhe des JAV steht im Unfallrentenbescheid. Werden mehrere Verletztenrenten geleistet, ist der höchste JAV maßgebend. Der Grenzbetrag beträgt für alle Renten 70 % eines Zwölftels des der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegenden JAV, vervielfältigt mit dem jeweiligen Rentenartfaktor aus § 67 SGB VI >>(SGB VI § 67 G0). Grenzbetrag = JAV x 70 x Rentenartfaktor 12 x 100 Übersteigen die beiden Rentenbeträge zusammen den Grenzbetrag, wird die (Alters-)Rente um diesen Betrag gekürzt. Wenn die Altersrente aus der RV ziemlich hoch und die Unfallrente ziemlich niedrig ist (niedriger JAV und wenig %), kommt es in den wenigsten Fällen zu einem Ruhe der Rente. Ich kann es leider nicht besser erklären.Aber statt darauf hinzuweisen, dass bei mehreren Unfallrenten der höhere Jahresarbeitsverdienst zu nehmen ist, sollte man sicherlich noch erwähnen, dass vor der Zusammenrechnung von Rente und Unfallrente von letzterer ein Freibetrag abgezogen wird. Vielleicht ist das Fazit daraus auch interessant: Es gibt mindestens zusammen die Rente + einen Betrag je nach dem Behindertengrad nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.B. Bei 50 % MdE ab Juli 2013 = 234 €). Oder hier ein Gesamtbeispiel. JAV = 18.000. Bei 50 % MdE = Monatsrente aus der UV von 500 €. Abzüglich 234 € verbleiben als zu berücksichtigende Unfallrente 266 €. 70% des JAV sind monatlich 1050 €. Wenn also die Rente aus der Rentenversicherung höher ist als 784 €, wird es wohl zu einem sog. Ruhen kommen. Meint jedenfalls Jonny
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