Hallo zusammen
Ich bin im Janaur 1957 geboren und werden daher voraussichtlich im Januar 2023 meine reguläre Altersrente erhalten.
Neben dieser Rente erhalte ich noch eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (20 %).
Ich habe mich schon erkundigt und erfahren, dass der Bezug der Altersrente nicht durch den Bezug der Unfallrente gekürzt wird.
Ich plane evtl. nach Rentenbeginn bei meinem bisherigen Arbeitgeber auf Minijob-Basis weiterzuarbeiten.
Meine Frage: Könnte dieser Minijob-Lohn dann Einfluss auf den Rentenbezug haben?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ich bin im Janaur 1957 geboren und werden daher voraussichtlich im Januar 2023 meine reguläre Altersrente erhalten.
Neben dieser Rente erhalte ich noch eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (20 %).
Ich habe mich schon erkundigt und erfahren, dass der Bezug der Altersrente nicht durch den Bezug der Unfallrente gekürzt wird.
Ich plane evtl. nach Rentenbeginn bei meinem bisherigen Arbeitgeber auf Minijob-Basis weiterzuarbeiten.
Meine Frage: Könnte dieser Minijob-Lohn dann Einfluss auf den Rentenbezug haben?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Hallo Neurentner2023,
eine Unfallrente wird auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach den Regelungen des § 93 SGB VI angerechnet. Ein Hinzuverdienst (z.B. aus einem Minijob) neben einer vorgezogenen Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird dagegen nach § 34 SGB VI angerechnet.
Diese beiden Regelungen haben nichts miteinander zu tun und werden unabhängig voneinander angewandt.
Da Sie im Januar 2023 Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, spielt die Hinzuverdienstregelung für Sie keine Rolle mehr; Sie können unbegrenzt hinzuverdienen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung