Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Anrechnung eines Studiums auf die Rente

von Luise04.11.2019 | 17:57
441 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Alle! Ich habe erstmalig die Auflistung meiner Rentenansprüche bekommen. Da steht meine bisherige Beschäftigung. Aber nicht meine Schulzeit und auch nicht mein Studium. Wird das mit angerechnet? Und wenn ja, mit wie vielen Punkten? Und was muss ich machen, damit das auch die Rentenversicherung weiß? Danke!! Luise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luise,

der Antwort von „W°lfgang“ ist nur noch hinzuzufügen, dass Sie den Antrag auch online über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung stellen können. Dies ist der Link der Sie zu dem Antragsprogramm führt:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Dienste-ohne-Registrierung/ohne_registrierung.html

Natürlich müssen Sie die von „User Hä“ genannten Nachweise hierüber nachreichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W°lfgangam 04.11.2019 | 20:14
Hallo Luise, im Rentenkonto können diese Zeiten erst im Rahmen einer Kontenklärung mittels Antrag = Einbau der bisher der DRV nicht bekannten Zeiten, erfasst werden. Dazu erfolgt regelmäßig erst ab Alter 43 eine Nachfrage zu den/diesen 'Lücken' = da kommen dann viele Vordrucke zum Ausfüllen *). Dann sind Sie gefordert, diese Zeiten mit geeigneten Unterlagen zu belegen. Ihr Rentenkonto wird dann um die anrechnungsfähigen Zeiten ergänzt, ein neuer Versicherungsverlauf erstellt und diese Zeiten im Rahmen der Rentenberechnung neu 'bewertet'. Punkte für rein schulische Ausbildungen gibt es aktuell weder für allg. Schulausbildung noch für Studienzeiten. Lediglich eine Fachschulausbildung kann noch rentensteigernd bewertet werden. Allerdings kann die Anrechnung der (auch nicht bewerteten) schulischen Ausbildungen = Schließung von Versicherungslücken, hintenrum im Rahmen der Rentenberechnung zu ein paar Extrapünktchen führen. *) Können Sie selber in die Wege leiten /Antrag stellen /Vordrucke ausfüllen, indem Sie die Vordrucke V0100, V0410, ggf. V0800 (sofern bereits Kinder vorhanden sind) verwenden und entsprechende Beweismittel beifügen -> alternativ das in der nächsten Beratungsstelle für Sie erledigen lassen. Gruß w.
am 04.11.2019 | 20:19
Schul- und Studienzeiten sind durch Zeugnisse, Studienbuch, Diplome u.ä. durch Sie nachzuweisen. Diese Zeiten sind Anrechnungszeiten denen keine Entgeltpunkte zugeordnet werden, die aber zur Erfüllung der Wartezeiten für einen vorzeitigen Rentenbeginn angerechnet werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026