Hallo Luise,
im Rentenkonto können diese Zeiten erst im Rahmen einer Kontenklärung mittels Antrag = Einbau der bisher der DRV nicht bekannten Zeiten, erfasst werden. Dazu erfolgt regelmäßig erst ab Alter 43 eine Nachfrage zu den/diesen 'Lücken' = da kommen dann viele Vordrucke zum Ausfüllen *). Dann sind Sie gefordert, diese Zeiten mit geeigneten Unterlagen zu belegen.
Ihr Rentenkonto wird dann um die anrechnungsfähigen Zeiten ergänzt, ein neuer Versicherungsverlauf erstellt und diese Zeiten im Rahmen der Rentenberechnung neu 'bewertet'.
Punkte für rein schulische Ausbildungen gibt es aktuell weder für allg. Schulausbildung noch für Studienzeiten. Lediglich eine Fachschulausbildung kann noch rentensteigernd bewertet werden. Allerdings kann die Anrechnung der (auch nicht bewerteten) schulischen Ausbildungen = Schließung von Versicherungslücken, hintenrum im Rahmen der Rentenberechnung zu ein paar Extrapünktchen führen.
*) Können Sie selber in die Wege leiten /Antrag stellen /Vordrucke ausfüllen, indem Sie die Vordrucke V0100, V0410, ggf. V0800 (sofern bereits Kinder vorhanden sind) verwenden und entsprechende Beweismittel beifügen -> alternativ das in der nächsten Beratungsstelle für Sie erledigen lassen.
Gruß
w.